Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Dauerpflicht Es gibt kein Intervall. Der Zustand muss laufend bestehen.
Unterlagen führen, aus denen drei Dinge hervorgehen: das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung.
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Die früher in § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 ArbSchG stehende Erleichterung für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten ist seit dem 25.10.2013 aufgehoben. Ratgebertexte, die sie noch nennen, sind älter als zwölf Jahre.
- Die Zahl der Beschäftigten bestimmt den UMFANG der Unterlagen, nicht das Ob.
- Termine, Verantwortliche und das Datum der Aktualisierung nennt § 6 ArbSchG selbst nicht; sie kommen aus der GDA-Leitlinie, an der sich die Aufsicht orientiert.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.