Brandschutzhelfer benennen
Richtwert Die Zahl steht in einem Regelwerk mit Vermutungswirkung oder in einer Durchführungsanweisung. Wer sie einhält, ist auf der sicheren Seite; wer abweicht, begründet es.
Beschäftigte benennen und ausbilden, die im Brandfall die Räumung unterstützen und Entstehungsbrände bekämpfen können.
- Frist
- Wiederholung der Unterweisung mit Übung: 2 bis 5 Jahre als bewährte Praxis
- Gilt ab
- Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 5 % der Beschäftigten sind „in der Regel ausreichend“.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Die verbreitete Formulierung „mindestens 5 % Brandschutzhelfer“ verschärft die Regel. Die ASR sagt „in der Regel ausreichend“, also einen Richtwert nach oben und unten.
- Eine größere Zahl kann nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung; Schichtbetrieb und Abwesenheit sind zu berücksichtigen.
- Anders als beim Ersthelfer gibt es hier KEINE Zwei-Jahres-Pflicht. Wer beides gleich behandelt, verschärft.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort
übernommen, nicht hier gepflegt.
Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.