Jugendarbeitsschutzgesetz aushängen
Dauerpflicht Es gibt kein Intervall. Der Zustand muss laufend bestehen.
Einen Abdruck des Gesetzes und die Anschrift der Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle auslegen oder aushängen.
- Gilt ab
- Ab EINEM regelmäßig beschäftigten Jugendlichen.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Die verbreitete Angabe „ab drei Jugendlichen“ steht im geltenden Wortlaut nicht.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.