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Arbeitszeitgesetz zugänglich machen

Dauerpflicht Es gibt kein Intervall. Der Zustand muss laufend bestehen.

Einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes auslegen oder aushängen; elektronisch zugänglich machen genügt.

Gilt ab
Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Wenn daraus ein Vorgang wird

GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.