Arbeitszeitgesetz zugänglich machen
Dauerpflicht Es gibt kein Intervall. Der Zustand muss laufend bestehen.
Einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes auslegen oder aushängen; elektronisch zugänglich machen genügt.
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.