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Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge

Höchstfrist Die Frist bestimmen Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die genannte Zahl ist die Obergrenze, die Sie dabei nicht überschreiten dürfen.

Vorsorge veranlassen, bevor eine Tätigkeit nach dem Anhang der ArbMedVV aufgenommen wird, und danach in regelmäßigen Abständen.

Frist
Erste Vorsorge binnen 3 Monaten vor Tätigkeitsaufnahme; zweite spätestens nach 6, 12 oder 24 Monaten; jede weitere spätestens nach 36 Monaten
Gilt ab
Hängt an der Tätigkeit nach dem Anhang der ArbMedVV, nicht an der Beschäftigtenzahl.
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Was hier oft falsch steht

Wenn daraus ein Vorgang wird

GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →

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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.