Anonyme Meldestelle in wenigen Minuten.
Anonymer Meldekanal per Link, in Minuten eingerichtet. Jede Meldung bekommt ihre Fristen mit Ampel, die komplette Fallakte laden Sie jederzeit herunter.
✓ Server in Deutschland✓ Ohne Kreditkarte
Pflicht ist Pflicht – Chaos ist optional
Ein Hinweis per Flurfunk, eine E-Mail im Urlaub, eine Frist im Kalender vergessen: So entstehen Bußgelder nach § 40 HinSchG. HinweisPilot macht aus der gesetzlichen Pflicht einen ruhigen, dokumentierten Prozess.
Fristen-Ampel nach § 17
Jede Meldung startet zwei Uhren: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Die Ampel zeigt pro Fall, was als Nächstes fällig wird.
Anonym im Postfach-Dialog
Meldende erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode und bleiben ohne Kontaktangabe vollständig anonym. Rückfragen laufen über das geschützte Postfach – Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG.
Dokumentation mit Export
Bestätigungen, Nachrichten und Fristeinhaltung landen automatisch in der Fallakte. Den Nachweis holen Sie als JSON-Datei oder als Druckseite heraus – für Revision, Behörde oder Geschäftsführung; die Druckseite lässt interne Notizen weg.
Erinnerung, bevor es zu spät ist
HinweisPilot schreibt Ihnen: bei jeder neuen Meldung, 3 und 1 Tag vor der Bestätigungsfrist, 14 und 3 Tage vor der Rückmeldung – und wenn eine Frist überschritten ist. Ohne den Text der Meldung (§ 8 HinSchG).
Aushang mit QR-Code
HinweisPilot druckt Ihnen den Aushang fürs schwarze Brett: QR-Code auf Ihre Melde-URL, Firmenname und die Schutzrechte nach §§ 8, 17 und 36 HinSchG.
Fallbearbeitung mit Spur
Einstufung, interne Notizen, Maßnahmen mit Fälligkeit und ein Bearbeitungsprotokoll, das nur ergänzt und nie geändert wird. Abschließen lässt sich ein Fall erst, wenn beide Pflichten aus § 17 HinSchG dokumentiert sind.
Mündliche Meldung, protokolliert
§ 16 Abs. 3 HinSchG verlangt auch den mündlichen Weg. Das Gespräch führen Sie, HinweisPilot protokolliert es hinterher: Wortprotokoll oder Aufzeichnung nur mit Einwilligung, sonst Inhaltsprotokoll (§ 11 Abs. 2), bestätigt von der hinweisgebenden Person (§ 11 Abs. 4).
Löschen nach drei Jahren
Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG). HinweisPilot rechnet den Tag, warnt 90 und 14 Tage vorher, löscht auf Knopfdruck; länger aufbewahren nur mit Begründung, soweit erforderlich und verhältnismäßig.
Mehrere Meldestellen in einem Konto
Die interne Meldestelle darf ein Dritter wahrnehmen (§ 14 Abs. 1 HinSchG). Ombudsleute und Kanzleien führen je Mandant eine eigene Stelle mit eigenem Meldekanal, Aushang und Akten – in einem Konto nebeneinander; die Verantwortung bleibt beim Beschäftigungsgeber.
Fristen im eigenen Kalender
Beide Fristen und der Löschtag gehen als .ics-Abonnement in Outlook, Apple Kalender oder Google Kalender. Im Termin stehen nur Vorgangskürzel, Fristart und Tag – nie Inhalt, Betreff oder Zugangscode (§ 8 HinSchG).
In drei Schritten zur eingerichteten Meldestelle
Melde-Link aushängen, pseudonym im Dialog bleiben, Fristen und Fallakte im Griff behalten.
-
Meldestelle einrichten
Eigener Melde-Link plus Aushang mit QR-Code für das schwarze Brett.
-
Pseudonym im Dialog bleiben
Pseudonymes Postfach mit Zugangscode HP-XXXX-XXXX: Rückfragen und Belege ohne Namen.
-
Fristen und Fallakte
Beide Fristen berechnet, Ampel rot, gelb oder grün – und eine E-Mail, bevor eine Frist abläuft. Entwürfe nach § 17 und die Fallakte als Export.
Live-Beispiel: Von der Meldung zum dokumentierten Fall
So sieht es aus, wenn über Ihren Kanal eine Meldung eingeht – simuliertes Beispiel, in der App arbeiten Sie mit echten Fällen.
Eingehende Meldung
Was Ihre Belegschaft über den Melde-Link sieht:
So wird dieses Ergebnis berechnet
- Bußgeld bis 50.000 € bei Verletzung der Vertraulichkeit (§ 40 HinSchG)
- Fristen-Ampel: 7 Tage und 3 Monate (§ 17 HinSchG)
- Anonymes Postfach mit Zugangscode (§ 16 HinSchG)
Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.
Ab wie vielen Mitarbeitern ist eine interne Meldestelle Pflicht?
Ab regelmäßig 50 Beschäftigten muss Ihr Betrieb eine interne Meldestelle einrichten (§ 12 HinSchG). Für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Pflicht seit dem 17.12.2023. Die Meldestelle nimmt Hinweise entgegen, bestätigt den Eingang binnen sieben Tagen und meldet innerhalb von drei Monaten zurück (§ 17 HinSchG). HinweisPilot stellt den Meldekanal bereit und überwacht beide Fristen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender interner Meldestelle?
Wer keine interne Meldestelle betreibt, riskiert ein Bußgeld bis 20.000 € (§ 40 HinSchG). Bis 50.000 € werden fällig, wenn Meldungen behindert werden, Repressalien erfolgen oder die Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG verletzt wird. Die Pflicht selbst greift ab 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG), für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten seit dem 17.12.2023.
Welche Fristen gelten nach dem Eingang einer Meldung?
Den Eingang einer Meldung bestätigen Sie binnen sieben Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG). Die inhaltliche Rückmeldung über ergriffene und geplante Maßnahmen folgt binnen drei Monaten (§ 17 Abs. 2 HinSchG). HinweisPilot berechnet beide Termine aus dem Eingangsdatum, zeigt die Resttage als Ampel und stellt fertige Textbausteine für Bestätigung und Rückmeldung bereit.
Muss eine Meldung anonym möglich sein?
Verpflichtend ist die Vertraulichkeit: Die Identität der meldenden Person darf nur den zuständigen Personen bekannt werden (§ 8 Abs. 1 HinSchG). Eine Verletzung kostet bis 50.000 € (§ 40 HinSchG); die Fristen von sieben Tagen und drei Monaten gelten unverändert (§ 17 HinSchG). HinweisPilot nimmt Meldungen ohne Kontaktangabe entgegen, Rückfragen laufen über ein Postfach mit Zugangscode.
Darf ein Hinweisgeber nach seiner Meldung benachteiligt werden?
Nein: § 36 HinSchG verbietet Repressalien und kehrt die Beweislast um. Wer benachteiligt, behindert oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 € (§ 40 HinSchG); die Bestätigungsfrist von sieben Tagen läuft davon unabhängig weiter (§ 17 Abs. 1 HinSchG). HinweisPilot dokumentiert jede Bestätigung, Nachricht und Fristeinhaltung in einer exportierbaren Fallakte.
Was sich für Sie ändert
Heute
- Hinweise per Flurfunk, E-Mail oder Zettel, ohne Nachweis.
- Fristen im Kopf, im Kalender oder in keiner Liste – und niemand erinnert.
- Wer meldet, nennt seinen Namen – oder schweigt lieber.
- Bestätigungstext jedes Mal neu getippt, Ablage im Ordner.
Mit HinweisPilot
- Eigener Melde-Link plus Aushang mit QR-Code für das schwarze Brett.
- Beide Fristen berechnet, Ampel rot/gelb/grün – und eine E-Mail, bevor eine Frist abläuft.
- Pseudonymes Postfach mit Zugangscode HP-XXXX-XXXX, Rückfragen und Belege ohne Namen.
- Entwürfe nach § 17, Notizen, Maßnahmen, Protokoll und Fallakte als Export – Fristen und Löschtag als Kalender-Abo.
Aktuell kostenlos
Alles enthalten
Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.
- Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
- Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
- Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
- Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen
Das Konto ist kostenlos und erforderlich, damit Ihre Vorgänge und Fristen gespeichert werden können.
Für Ihren Vorgang
Jeder Vorgang hat bei HinweisPilot eine eigene Seite:
- Ab wann ist die interne Meldestelle Pflicht?
- Die beiden Fristen einer Meldung aus dem Eingangsdatum
- Spricht der Sachverhalt für den Anwendungsbereich des HinSchG?
- Wann ist die Dokumentation einer Meldung zu löschen?
- Erfüllt Ihr Meldekanal die Vorgaben des § 16 HinSchG?
- Welcher Bußgeldrahmen gehört zu welchem Verstoß?
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur internen Meldestelle?
Für Betriebe mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten (§ 12 HinSchG). Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, größere Betriebe bereits seit Juli 2023. Auch wer knapp darunter liegt, profitiert: Hinweise kommen so früh und kontrolliert an, statt unkontrolliert an die Öffentlichkeit zu gelangen.
Wie stelle ich eine Rückfrage, wenn niemand seinen Namen genannt hat?
Über das Postfach zur Meldung. Beim Absenden entsteht ein Zugangscode in der Form HP-XXXX-XXXX; die meldende Person notiert ihn und öffnet damit dasselbe Postfach wieder. Sie schreiben dorthin, sie antwortet dorthin – ohne dass eine Kennung, eine Adresse oder ein Name entsteht. Verliert sie den Code, ist das Postfach zu; ein zweiter Weg hinein wäre eine Hintertür.
Was passiert, wenn wir die Fristen versäumen?
Die Fristen sind gesetzlich fix: Eingangsbestätigung binnen 7 Tagen (§ 17 Abs. 1 HinSchG), Rückmeldung an die meldende Person binnen 3 Monaten (§ 17 Abs. 2). Eine fehlende Meldestelle kostet bis 20.000 € Bußgeld; wer Meldungen behindert, Repressalien ausübt oder die Vertraulichkeit verletzt, riskiert bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Die Fristen-Ampel von HinweisPilot warnt, bevor es rot wird.
Brauchen wir dafür einen Anwalt?
Nicht für den Betrieb der Meldestelle: HinweisPilot liefert Kanal, Fristen-Überwachung, Textbausteine und Dokumentation. Die Software ersetzt aber keine Rechtsberatung – die sachliche Bewertung jeder Meldung bleibt Ihre Aufgabe. Wer die Prüfung auslagern will, kann eine Ombudsperson oder Kanzlei einbinden; HinweisPilot kostet dafür nichts extra, weil es derzeit nur den kostenlosen Vollzugang gibt.
Muss unser Meldekanal auch Anrufe annehmen?
Ja. § 16 Abs. 3 HinSchG verlangt beide Wege: schriftlich und mündlich, mündlich per Telefon oder anderer Art der Sprachübermittlung; auf Wunsch der hinweisgebenden Person kommt eine persönliche Zusammenkunft dazu. Ein reines Webformular genügt dafür nicht. Telefoniert wird außerhalb der Software: HinweisPilot wählt keine Nummer, sondern erfasst das Gespräch hinterher. Wortprotokoll oder Tonaufzeichnung setzen die Einwilligung der anrufenden Person voraus, sonst entsteht ein Inhaltsprotokoll (§ 11 Abs. 2). Anschließend liest sie den Entwurf im Postfach, ändert ihn bei Bedarf und bestätigt ihn (§ 11 Abs. 4).
Wie lange bleibt eine abgeschlossene Akte bei uns liegen?
Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens wird die Dokumentation gelöscht (§ 11 Abs. 5 Satz 1 HinSchG). Satz 2 lässt eine längere Aufbewahrung zu, solange sie erforderlich und verhältnismäßig ist; das ist eine Ausnahme mit Begründungspflicht und kein Wahlrecht, deshalb verlangt die App die Begründung im Klartext. Gerechnet wird ab dem Abschluss, 90 Tage vorher wird die Ampel gelb. Übrig bleibt ein Rumpf aus Vorgangscode, Eingang, Abschluss, Ergebnis und Löschtag – ohne ihn ließe sich später nicht mehr belegen, dass rechtzeitig aufgeräumt wurde.
Haften Sie, wenn die Fristen-Ampel einen Termin falsch anzeigt?
Nein. Die Verantwortung für die Fristen nach § 17 HinSchG bleibt bei Ihrem Betrieb. HinweisPilot rechnet die sieben Tage und die drei Monate aus dem Eingangsdatum der Meldung und zeigt die Resttage als Ampel. Prüfen Sie die Termine trotzdem gegen Ihre eigenen Unterlagen. Die Software dokumentiert Pflichten, sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer kann die eingegangenen Meldungen lesen?
Jede Person, die sich an Ihrem Konto anmeldet. Dazu zählen die Mitglieder eines gemeinsamen Zugangs: Wer über eine Einladung beitritt, arbeitet mit eigener Anmeldung auf demselben Datenbestand und sieht dieselben Vorgänge. Sie laden ein und Sie entfernen wieder, aber solange jemand dabei ist, liest er mit. Meldungen kommen ohne Kontaktangabe an, Rückfragen laufen über ein pseudonymes Postfach mit Zugangscode. Die Vertraulichkeit nach § 8 HinSchG bleibt organisatorisch Ihre Aufgabe: Kein Programm verhindert, dass ein geteiltes Passwort im Betrieb die Runde macht oder dass der Kreis zu groß gewählt wird. Zur Verarbeitung der Daten informiert die Datenschutzerklärung.
Was passiert mit unseren Fallakten, wenn wir kündigen?
Exportieren Sie die Fallakten, solange Ihr Zugang besteht. Jeder Fall lässt sich als JSON-Datei mit Meldung, Eingangsbestätigung, Nachrichten und Fristterminen herausziehen. Diese Datei gehört Ihnen und bleibt lesbar, auch ohne HinweisPilot. Ihre Dokumentationspflichten enden nicht mit dem Abo, also planen Sie den Export ein, bevor Sie kündigen.
Reicht dafür nicht eine eigene E-Mail-Adresse?
Für den reinen Empfang ja. Drei Dinge kann ein Postfach nicht: Es überwacht keine Fristen, es dokumentiert keinen Ablauf, den Sie später nachweisen können, und es nimmt keine Meldung entgegen, ohne die Absenderadresse offenzulegen. Genau dort setzt HinweisPilot an, mit Meldelink, Zugangscode-Postfach, Fristen-Ampel und exportierbarer Fallakte.
Was ist, wenn sich eine Meldung als unbegründet herausstellt?
Das entscheidet die Software nicht. HinweisPilot nimmt entgegen, ordnet einer Kategorie zu, startet die Fristen und dokumentiert. Die sachliche Prüfung und Bewertung jeder einzelnen Meldung bleibt bei Ihnen. Auch ein Fall ohne Ergebnis braucht Eingangsbestätigung, Rückmeldung und eine saubere Akte, und das Repressalienverbot nach § 36 HinSchG bleibt zu beachten.
Kontakt
Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags). Für Meldungen nach dem HinSchG nutzen Sie bitte den Meldekanal Ihres Unternehmens, nicht dieses Formular.