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Ihre interne Meldestelle nach HinSchG: Meldekanal, Fristen-Ampel, Fallbearbeitung und Nachweis. Derzeit vollständig kostenlos.

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Sie testen ohne Konto. Ihre Eingaben bleiben erhalten, wenn Sie ein kostenloses Konto anlegen. Eine eingehende Meldung geht nicht verloren – benachrichtigen können wir Sie aber nur an eine E-Mail-Adresse, die Sie unter „Meldestelle“ hinterlegen.

Meldestelle und Vorgänge

Lage Ihrer Meldestelle

Wird geladen …

Ihr Meldekanal

So läuft es in drei Schritten
1Link verteilenDiesen Link an Belegschaft/Intranet geben – melden funktioniert ohne Login.
2Fristen im Blick Wir erinnern Sie per E-Mail.
3Rückmeldung geben
Ihre persönliche Melde-URL
Diesen Link an Belegschaft/Intranet geben. Meldende Personen brauchen kein Konto – sie erhalten nach dem Absenden einen Zugangscode für ihr anonymes Postfach. Für das schwarze Brett gibt es unter „Aushang“ eine Druckvorlage mit QR-Code.

Mündliche Meldung nacherfassen

20 bis 10.000 Zeichen. Der Text steht anschließend als Meldungstext in der Akte und als Protokoll im Vorgang.

Zugangscode für die hinweisgebende Person

Eingegangene Meldungen

Noch keine Meldungen eingegangen.

Fristen als Kalenderdatei (.ics) – alle offenen Fristen Ihrer Meldestelle. Die Datei nennt Vorgangsnummer und Fristart, nie den Inhalt einer Meldung (§ 8 HinSchG). Ein Abonnement, das sich von selbst aktualisiert, richten Sie unter „Einstellungen“ ein.

Kontaktangabe der meldenden Person (freiwillig hinterlegt):
Druckakte öffnen

Fall abschließen

Das Ergebnis ist Ihre eigene Bewertung nach der sachlichen Prüfung – HinweisPilot stellt nichts fest. Beides landet in der Fallakte.

Einstufung

Die Dringlichkeit ordnet nur Ihre eigene Arbeitsliste. Die Fristen nach § 17 HinSchG gelten für jede Meldung gleich.

Eine Umzuordnung ändert keine Frist: Die 7 Tage und die 3 Monate des § 17 HinSchG laufen je Vorgang.

Protokoll der mündlichen Meldung


        

Korrektur der hinweisgebenden Person (§ 11 Abs. 4 HinSchG). Sie steht neben dem Protokoll und ersetzt es nicht:


        

Verlauf

An die meldende Person antworten

Die Antwort erscheint im geschützten Postfach der meldenden Person – ihre Identität bleibt geschützt (§ 8 HinSchG). Die erste Antwort gilt als Rückmeldung nach § 17 Abs. 2 HinSchG.

Belege der meldenden Person

Was die meldende Person über ihr Postfach hochgeladen hat. Belege lädt nur sie hoch – was Sie selbst ablegen, gehört in die internen Notizen.

Interne Notizen

Nur für Ihre Meldestelle. Notizen erscheinen nie im Postfach der meldenden Person.

Maßnahmen

Was Sie ergriffen haben und was geplant ist – die Grundlage der Rückmeldung nach § 17 Abs. 2 HinSchG.

Aufbewahrung der Dokumentation

Bearbeitungs­protokoll

Wird nur ergänzt, nie geändert. Im Streitfall ist das der Nachweis, wann Ihre Meldestelle was getan hat.

    Textbausteine

    Eingangsbestätigung (§ 17 Abs. 1 HinSchG):

    
            

    Rückmeldung (§ 17 Abs. 2 HinSchG):

    
            

    Aushang für das schwarze Brett

    Ein Meldekanal, den niemand kennt, hilft niemandem. Drucken Sie diese Seite aus und hängen Sie sie dort auf, wo Ihre Belegschaft sie sieht – Pausenraum, Eingang, Intranet-Aushang. Der QR-Code führt direkt auf Ihre Melde-URL.

    Hinweise vertraulich melden

    • Sie brauchen kein Konto und keine E-Mail-Adresse.
    • Sie können Ihren Namen nennen – müssen es aber nicht.
    • Ihre Identität wird vertraulich behandelt (§ 8 HinSchG).
    • Niemand darf Sie wegen Ihrer Meldung benachteiligen (§ 36 HinSchG).
    • Sie erhalten einen Zugangscode für ein geschütztes Postfach.
    Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

    Ihre Meldestellen

    Ihre Melde-URL

    Meldestelle anlegen

    Jede Meldestelle bekommt sofort ihre eigene Melde-URL und ihren eigenen Aushang. Vorhandene Vorgänge bleiben, wo sie sind; zuordnen können Sie sie im Vorgang selbst.

    Der Schalter „Benachrichtigungen aktiv“ bleibt beim Konto und steht unter „Einstellungen“. Eine neue Meldestelle kann den abgeschalteten Versand also nicht wieder einschalten.

    Aufbewahrung und Löschung

    Aufbewahrung verlängern

    Mindestens 20 Zeichen. § 11 Abs. 5 Satz 2 HinSchG lässt die längere Aufbewahrung nur zu, um eine Anforderung dieses oder eines anderen Gesetzes zu erfüllen, und nur solange sie erforderlich und verhältnismäßig ist.

    Dokumentation löschen

    Das bleibt

      Das geht

        Jetzt zu löschen

        Demnächst fällig

        Mit Begründung verlängert

        Bereits gelöscht

        Ihre Meldestelle

        Diese Angaben erscheinen für die meldenden Personen auf der Meldeseite und in den Textbausteinen. Ohne Firmenname schreibt HinweisPilot neutral „Die interne Meldestelle“ – erfunden wird nichts.

        Fristen-Erinnerungen

        HinweisPilot schickt deshalb eine E-Mail, sobald es knapp wird – und noch einmal, wenn eine Frist überschritten ist. Ohne Konto gibt es keine Konto-Adresse: Tragen Sie dann hier eine Adresse ein, sonst erreicht Sie weder die Erinnerung noch die Nachricht über eine neue Meldung. Die Meldung selbst geht dadurch nicht verloren – sie steht unter „Vorgänge“, und das Bearbeitungsprotokoll hält fest, dass keine Benachrichtigung möglich war.

        Eingangsbestätigung3 Tage vorher, 1 Tag vorher, und bei Überschreitung. § 17 Abs. 1 HinSchG.
        Rückmeldung14 Tage vorher, 3 Tage vorher, und bei Überschreitung. § 17 Abs. 2 HinSchG.
        VertraulichkeitKeine dieser Mails enthält den Text der Meldung – nur Vorgangsnummer, Kategorie und Frist (§ 8 HinSchG).

        Fristenkalender

        Alle offenen Fristen Ihrer Meldestelle als Kalenderdatei nach RFC 5545: Eingangsbestätigung, Rückmeldung und die Löschung der Dokumentation. In den Kalender geht nichts, was den Inhalt einer Meldung verrät – nur Vorgangsnummer, Fristart und Tag (§ 8 HinSchG).

        Kalenderdatei herunterladen
        Ihre persönliche Abo-Adresse
        Diese Adresse ist ein Geheimnis: Wer sie hat, sieht Ihre Fristen, ohne sich anzumelden. Geben Sie sie nur in Ihr eigenes Kalenderprogramm ein und nicht in eine gemeinsame Notiz. Beim Ausschalten wird sie ungültig; ein erneutes Einschalten erzeugt eine andere Adresse, die alte lässt sich damit nicht wiederbeleben.

        Was HinweisPilot nicht leistet

        HinweisPilot ist derzeit vollständig kostenlos: alle Funktionen, kein Zahlungsweg, keine Testfrist. Wenn sich das ändert, sagen wir es vorher an – kein Konto wird stillschweigend kostenpflichtig.

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        Keine Rechtsberatung. Jede Meldung ist im Einzelfall sachlich zu prüfen.
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