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Verjährung von Mängelansprüchen beim Werkvertrag

Wann verjähren meine Mängelansprüche gegen den Handwerker? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 25.11.2023.

Die Frist endet mit Ablauf des

25. November 2025

Wählen Sie einen Tag vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (25.11.2023) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 26.11.2023.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 2 Jahren endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 25.11.2025.

Der andere Fall

Es handelt sich um ein Bauwerk oder um Planungs- und Überwachungsleistungen dafür

Dann endet die Frist am

27. November 2028

Grundlage: § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (25.11.2023) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 26.11.2023.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 5 Jahren endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 25.11.2028.
  3. § 193 BGB entsprechendDer 25.11.2028 ist ein Samstag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 193 BGB entsprechend).

Woraus das folgt

Zwei Jahre ab der Abnahme bei einem sachbezogenen Werk (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), fünf Jahre bei einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Verjährung beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB).

Zu beachten
§ 193 BGB gilt für das Ende der Verjährungsfrist entsprechend (BGH, 05.08.2014, XI ZR 172/13, Rn. 10). Berücksichtigt sind Samstag, Sonntag und bundesweite Feiertage; örtliche Feiertage sind gesondert zu prüfen. Hemmung und Neubeginn berechnet dieser Rechner nicht. Hat der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt § 634a Abs. 3 BGB; ob Arglist vorliegt, stellt dieser Rechner nicht fest. Ist die VOB/B vereinbart, können kürzere Fristen gelten.

Anderer Tag, andere Frist

Übernehmen Sie das gezeigte Datum und die Grundvariante in den Rechner. Prüfen oder ändern Sie dort die Angaben, bevor Sie rechnen und eine Kalenderdatei herunterladen.

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.