Anzeigefrist beim Finanzamt nach einem Erbfall
Bis wann muss ich einen Erwerb von Todes wegen dem Finanzamt anzeigen? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 10.09.2028.
Die Frist endet mit Ablauf des
11. Dezember 2028Der 10.12.2028 wäre der rechnerische letzte Tag; er fällt auf einen Tag, an dem nicht gearbeitet wird.
Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (10.09.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 11.09.2028.
- § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 3 Monaten endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 10.12.2028.
- § 108 Abs. 3 AODer 10.12.2028 ist ein Sonntag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO).
Woraus das folgt
Drei Monate ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Anzeige ist formlos möglich und ersetzt keine Steuererklärung.
- § 30 Abs. 1 ErbStG
- § 108 Abs. 3 AO
- § 187 Abs. 1 BGB
- § 188 Abs. 2 BGB
Zu beachten
Die Anzeigepflicht entfällt, soweit der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht (§ 30 Abs. 3 ErbStG).
Die Anzeigepflicht entfällt, soweit der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, Notar oder Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht (§ 30 Abs. 3 ErbStG).
Anderer Tag, andere Frist
Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 30 Abs. 1 ErbStG; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.