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BFSG-Erstprüfung, priorisierte Befundliste und Monitoring für Ihre Website.
Anmeldung ohne Passwort
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Fast geschafft – bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail
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Barrierefreiheit Ihrer Websites
Barrierefreiheits-Erstprüfung
Prüft Ihre Website auf die automatisierbar prüfbaren Kriterien (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, Sprach-Attribut u. a.) und erzeugt eine priorisierte Befundliste mit Fix-Anleitung.
So läuft es in drei Schritten
Neue Website anlegen
Kundenprojekte
Eine Klammer um Ihre Websites. Ein Projekt aufzulösen löscht nichts – die Seiten stehen danach ohne Zuordnung.
Portfolio
Eine Zeile je Kundenprojekt: wie viele Websites, wie die Ampeln stehen, wie viele Prüfungen fällig sind. Eine Website ohne Prüfung ist nicht grün, sondern ungeprüft.
Mehrere Menschen auf demselben Bestand: Den gemeinsamen Zugang verwalten Sie unter Konto und Zugang. Die Daten bleiben beim Inhaber.
Ihre Websites
Noch keine Websites angelegt.
Werkzeuge ohne Anmeldung
Fünf Rechner, die nur rechnen und nichts speichern. Sie liegen offen im Netz, damit Sie sie weitergeben können – an die Agentur, an das Entwicklerteam, an den Kunden.
Quelltext prüfen · Bin ich vom BFSG betroffen? · Kontrast prüfen · Erklärung erstellen · Erklärung prüfen
Was geprüft wird – und was nicht
Beide Listen kommen aus derselben Schnittstelle, die auch Ihr Scan benutzt (/api/barriereradar/regeln). Sie können deshalb nicht veralten: Kommt im Regelwerk ein Kriterium dazu, steht es hier beim nächsten Laden.
Der vollständige Regelkatalog
Was ein automatisierter Scan nicht entscheidet
Ein Scan ohne Befunde ist keine Aussage über die vollständige Konformität Ihrer Website. Diese Punkte entscheidet nur ein Mensch:
Scan durchführen
Zwei Wege. Seite abrufen holt den Quelltext selbst – das ist auch der Weg, den das Monitoring alle 30 Tage geht. Wenn die Seite von aussen nicht erreichbar ist (Anmeldung, Intranet, Testumgebung), fügen Sie den Quelltext ein: Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen“, eine Seite je Scan.
Geprüft wird der ausgelieferte Quelltext ohne JavaScript. Eine Seite, die ihren Inhalt erst im Browser aufbaut, wird beim Abruf dünner geprüft als über den eingefügten Quelltext.
Verlauf
Jeder Scan dieser Website, ältester zuerst. Die Zahlen stehen je Schwere; darunter steht, was sich seit dem vorletzten Lauf verändert hat.
Bestellstrecke
Verpflichtet ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG die Dienstleistung, also der Weg zum Vertragsschluss – nicht die Startseite. Stellen Sie den Kaufweg aus bis zu acht Adressen zusammen; der schlechteste Schritt entscheidet über die Ampel.
Monitoring (30-Tage-Rhythmus)
Das Monitoring erinnert Sie daran, die Erstprüfung alle 30 Tage zu wiederholen – Anforderungen und Website ändern sich. Gemeldet wird nur, was sich verändert hat.
Informationen zur Barrierefreiheit
Erzeugt den Entwurf nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 aus dem Stand Ihres letzten Scans. Die Buchstaben a und b kann nur der Betreiber füllen – ohne Ihre Angaben bleibt dort eine sichtbare Lücke.
Abgelegte Stände
§ 14 Abs. 2 BFSG verlangt die Aufbewahrung, so lange Sie die Dienstleistung anbieten.
Name oder Adresse ändern
Umbenennen behält die Historie. Löschen nimmt sie mit.
Kundenprojekt zuordnen
Die Scans bleiben an der Website. Eine Zuordnung zu lösen löscht nichts.