Sanktions-Compliance für KMU

Sanktions-Verstoß: bis 500.000 € Bußgeld –
vorsätzlich ist er strafbar.

Kunden- und Lieferantenlisten in Sekunden prüfen. Jeder Lauf wird mit Datum und Listenstand gespeichert, damit Sie Ihre Sorgfalt später belegen können.

✓ Bußgeld bis 500.000 €, vorsätzlich ist es eine Straftat✓ Quellen: UN und OFAC, EU-Liste per Datei-Import✓ Findet auch Schreibvarianten und Aliase ab 0,85 Ähnlichkeit✓ Server in Deutschland

Ergebnis der Dual-Use-Ersteinstufung in SanktionsRadar: Einstufung „Prüffall

Drei Fragen, die jede Buchhaltung beantworten muss

Wer liefert – und an wen? Embargos und Sanktionslisten gelten auch für kleine Exporteure, Händler und Dienstleister. SanktionsRadar macht die Prüfung zum Routinevorgang statt zum Risiko.

Bußgeld & Strafbarkeit

Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG; Novelle 2026: Verbandssanktionen bis 40 Mio. €). Vorsätzliche Verstöße sind Straftaten (§ 18 AWG, Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre, schwere Fälle mehr).

Ähnlichkeit statt exakter Suche

Listen schreiben Namen anders als Ihr ERP. SanktionsRadar findet auch Schreibvarianten und Aliase – Treffer ab 0,85 Ähnlichkeit als Prüffall (gelb), ab 0,95 als hohe Ähnlichkeit (rot).

Audit-Nachweis der Sorgfalt

Jeder Screening-Lauf wird mit Quellen-Stand, Namens- und Trefferanzahl gespeichert und ist als JSON exportierbar – die dokumentierte Sorgfalt, die im Verbandsbußgeld-Verfahren entlastet.

Dual-Use-Ersteinstufung

Vier Fragen genügen für die erste Einordnung nach Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und Russland-Embargo (VO (EU) Nr. 833/2014): unkritisch, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich – mit BAFA-Hinweis.

So läuft das Screening

Kein Berater-Termin, keine Excel-Makros: drei Schritte zur dokumentierten Prüfung.

1

Liste einfügen

Kunden- oder Lieferantennamen per Copy & Paste einfügen – eine Zeile pro Name, optional mit Land („Name;Land“).

2

Screening starten

Abgleich gegen die geladenen Sanktionslisten in Sekunden – inklusive Aliasen und Schreibvarianten.

3

Nachweis sichern

Treffer einzeln prüfen und den Lauf als Audit-Nachweis (JSON) exportieren – mit Datum und Quellen-Stand.

Live-Beispiel: Screening mit Treffer-Ampel

Namen einfügen – SanktionsRadar zeigt Treffer, Score und Quelle. Simulation mit fiktiven Beispiel-Einträgen – in der App prüfen Sie gegen die echten Listen.

Ihre Prüfliste

Eine Zeile pro Name, optional „Name;Land“:

Ihr Screening-Ergebnis erscheint hier.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen Sanktionen und Ausfuhrkontrolle?

Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG); die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor. Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten nach § 18 AWG: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen mehr. Seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG).

Gegen welche Sanktionslisten wird geprüft – UN, OFAC oder EU?

Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) läuft nur über Datei-Import, nicht automatisiert, weil der Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar ist. Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“. Der Stand jeder Quelle ist sichtbar: ab sieben Tagen ohne Aktualisierung gelb, ab dreißig Tagen rot.

Was bedeutet ein Treffer im Sanktionslisten-Screening?

Ein Treffer ist ein Prüffall, kein Schuldspruch und keine automatische Sperrung. Die Namensähnlichkeit wird von 0 bis 1 bewertet: ab 0,85 erscheint ein gelber Treffer, ab 0,95 ein roter. Aliase und Schreibvarianten wie „Müller“ und „Mueller“ finden zusammen. Die Identität klären Sie anhand weiterer Merkmale und halten die Entscheidung fest – das ist die dokumentierte Sorgfalt (vgl. § 19 AWG).

Wann brauche ich eine Ausfuhrgenehmigung für Dual-Use-Güter?

Güter, die in Anhang I der Dual-Use-VO (EU) 2021/821 gelistet sind, sind nach Artikel 3 genehmigungspflichtig. Auch nicht gelistete Güter können erfasst sein, wenn eine militärische Endverwendung oder eine Verwendung zur Überwachung bekannt oder zu vermuten ist (Artikel 4). Die Ersteinstufung stellt vier Fragen und endet bei: unkritisch mit Dokumentation, Prüffall oder Genehmigung wahrscheinlich. Verbindliche Auskunft erteilt das BAFA.

Darf ich noch nach Russland liefern?

Für Russland gilt das EU-Embargo nach VO (EU) Nr. 833/2014: Ausfuhren können verboten oder genehmigungspflichtig sein. Vorsätzliche Umgehung ist nach § 18 AWG strafbar. Prüfen Sie Zielland, Durchfuhr- und Endbestimmungsland sowie den Endempfänger – ist ein Weiterverkauf an unbekannte Dritte nicht vertraglich ausgeschlossen, ist das ein Umgehungsrisiko. SanktionsRadar stuft solche Antworten mindestens als Prüffall ein; verbindlich entscheidet das BAFA.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Namen einzeln in die UN- und OFAC-Suchmasken tippen
  • Schreibvarianten und Aliase rutschen durch die Volltextsuche
  • Niemand weiß, von wann der geprüfte Listenstand war
  • Dual-Use-Frage bleibt Bauchgefühl, nirgends dokumentiert

Mit SanktionsRadar

  • Bis 5.000 Namen je Vorgang in einem Lauf
  • Ähnlichkeit inklusive Aliase: gelb ab 0,85, rot ab 0,95
  • Quellen-Ampel: gelb ab 7 Tagen, rot ab 30
  • Vier Fragen ergeben Stufe, Risiken und BAFA-Hinweis
49 EUR/Monat sind 588 EUR im Jahr (Tarif Basic).
Fahrlässige Verstöße sind bußgeldbewehrt bis 500.000 € (§ 19 AWG); die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor.
Ohne Software ist jede Prüfung Handarbeit: Namen einzeln in zwei Suchmasken eintippen, Ergebnis ablegen, Listenstand notieren. 588 € im Jahr liegen in der Größenordnung weniger Beraterstunden – eine belastbare Honorarzahl haben wir nicht, deshalb nennen wir keine.
500.000 € Höchstbußgeld sind rund das 850-Fache eines Jahres Basic (588 €); bei 40 Mio. € Verbandssanktion rund das 68.000-Fache.

Preise

Ab 49 €/Monat – weniger als eine Stunde Beratung, dafür jede Prüfung dokumentiert.

Basic

49 € / Monat
  • 500 Namen pro Monat
  • Screening gegen UN- und OFAC-Listen
  • EU-Liste per Datei-Import
  • Audit-Nachweis (JSON) pro Lauf
  • Dual-Use-Ersteinstufung
Vormerken
TEAM

Team

99 € / Monat
  • 5.000 Namen pro Monat
  • Re-Screening bei Listen-Updates
  • Audit-Export für Prüfer & Revision
  • Mehrere Listen parallel
  • Prioritäts-Support
Early Access sichern

Warenwirtschaft

249 € / Monat
  • API-Anbindung an ERP & Warenwirtschaft
  • Automatischer Abgleich neuer Geschäftspartner
  • Dual-Use-Check im Bestellprozess
  • Individuelle Schwellenwerte
Zugang vormerken

Early Access: Seien Sie von Anfang an dabei

Wir starten in Kürze – die Warteliste sichert Ihnen frühen Zugang und Gründerkonditionen, die es später nicht mehr gibt.

Kostenlos eintragen · Kein Spam · Jederzeit abmeldbar

Die ersten 100 Anmeldungen erhalten Gründerkonditionen.

Häufige Fragen

Gegen welche Sanktionslisten wird geprüft?

Automatisch importiert werden die konsolidierte Liste des UN-Sicherheitsrats und die SDN-Liste des US OFAC. Die konsolidierte EU-Liste (FSDN) ist vorbereitet und per Datei-Import möglich, aktuell aber nicht automatisiert angebunden (Endpunkt nicht zuverlässig erreichbar). Wir versprechen bewusst nicht „alle Sanktionslisten“ – Stand und Umfang jeder Quelle sind in der App und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.

Was bedeutet ein Treffer?

Ein Treffer ist ein Prüffall, keine automatische Sperrung: Namensähnlichkeiten müssen manuell geprüft und dokumentiert werden (Identität anhand weiterer Merkmale klären, Entscheidung festhalten). Genau diese dokumentierte Einzelprüfung ist die Sorgfalt, die SanktionsRadar nachweisbar macht – das Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

Was droht bei Sanktionsverstößen?

Vorsätzliche Verstöße gegen Embargos und Ausfuhrkontrolle sind Straftaten (§ 18 AWG: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in schweren Fällen mehr); seit der Novelle 2026 sind auch leichtfertige Dual-Use-Verstöße strafbar (§ 18 Abs. 8/8a AWG). Fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG) – die Novelle 2026 sieht Verbandssanktionen bis 40 Mio. € vor.

Ersetzt SanktionsRadar eine BAFA-Auskunft oder Rechtsberatung?

Nein. Die Dual-Use-Ersteinstufung liefert eine konservative Ersteinschätzung (unkritisch, Prüffall, Genehmigung wahrscheinlich) und verweist im Zweifel ans BAFA – maßgeblich sind AWG (§ 18, § 19), Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und die Embargo-Verordnungen in ihrer aktuellen Fassung. Verbindliche Auskünfte erteilt das BAFA, Rechtsberatung bleibt Anwaltschaftssache.

Haften Sie, wenn das Screening einen Treffer übersieht?

Nein. Die Verantwortung für Ausfuhr und Geschäftspartner bleibt bei Ihnen. Wir zeigen offen, wo die Grenzen liegen: geprüft wird gegen UN und OFAC, die EU-Liste läuft nur per Datei-Import, und eine Namensähnlichkeit unter 0,85 erscheint gar nicht als Treffer. Die Software dokumentiert Ihre Sorgfalt (vgl. § 19 AWG), sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wir sind ein kleiner Betrieb mit wenigen Auslandsgeschäften. Brauchen wir das überhaupt?

Die Pflichten aus dem AWG hängen nicht an Ihrer Betriebsgröße: Auch fahrlässige Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 500.000 € (§ 19 AWG). Wenn Sie aber weder ausführen noch Geschäftspartner im Ausland haben, brauchen Sie SanktionsRadar nicht. Prüfen Sie das ehrlich, bevor Sie zahlen.

Wir haben bisher nie gegen Sanktionslisten geprüft. Räumt die Software das auf?

Rückwirkend nicht. Ein Nachweis entsteht erst mit dem Lauf, den Sie tatsächlich durchführen. Sie können Ihren gesamten Partnerbestand heute screenen und ab diesem Tag lückenlos dokumentieren. Wie Sie mit zurückliegenden Lieferungen umgehen, ist eine Frage für Ihren Anwalt, nicht für ein Tool.

Unsere Partner stehen in den Listen oft anders geschrieben. Findet der Abgleich sie trotzdem?

Teilweise. Der Abgleich normalisiert Umlaute, sodass „Müller“ und „Mueller“ zusammenfinden, berücksichtigt Aliase und bewertet die Ähnlichkeit von 0 bis 1: ab 0,85 gelb, ab 0,95 rot. Stark abweichende Transkriptionen können unter die Schwelle fallen. Deshalb bleibt jeder Treffer ein Prüffall, und ein leerer Lauf ist kein Freibrief.

Was passiert mit unseren Nachweisen, wenn wir kündigen?

Die Nachweise gehören Ihnen. Zu jedem Screening können Sie den Audit-Nachweis als JSON herunterladen, mit den geprüften Namen, den Treffern und dem Stand der verwendeten Listen. Holen Sie sich diese Dateien, solange Ihr Zugang läuft, statt sich auf unsere Speicherung zu verlassen. Was wir wie lange aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).