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Sanktionslisten-Screening mit Audit-Nachweis und Dual-Use-Ersteinstufung.
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Ihre Screenings
Sanktionslisten-Screening
Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner gegen die geladenen Sanktionslisten prüfen – dokumentiert als Nachweis Ihrer Sorgfalt.
So läuft es in drei Schritten
Quellen-Status
Quellen: UN, OFAC – EU-Liste per Datei-Import. Der Betreiber aktualisiert die Listen regelmäßig; der Stand jeder Quelle ist hier und in jedem Audit-Nachweis dokumentiert.
Quellen werden geladen …
Ihr Namenskontingent
Neue Liste anlegen
Ihre Listen
Noch keine Listen angelegt.
Sofortprüfung
Einen einzelnen Namen prüfen, ohne eine Liste anzulegen – für den neuen Geschäftspartner im Bestellvorgang. Der Lauf wird als Nachweis gespeichert, auch wenn er ohne Treffer bleibt.
Verlauf Ihrer Läufe
Jeder Lauf bleibt abrufbar – mit Datum, Listenstand und Trefferzahl. Ein Nachweis, den Sie nicht wiederfinden, ist keiner.
Noch kein Lauf gespeichert.
Audit-Export für Prüfer und Revision
Alle Läufe eines Zeitraums in einem Dokument: geprüfte Namen, Listenstand, Prüfvermerke, Beteiligungen und Dual-Use-Einstufungen. Als JSON für die Ablage, als CSV für Excel.
Namen einfügen
Eine Zeile pro Name, optional mit Land: Name;Land – z. B. „Max Mustermann;DE“. Maximal 5.000 Namen pro Vorgang und 5.000 Namen je Liste; größere Bestände bitte auf mehrere Listen aufteilen.
Trefferschwelle
Ab welcher Namensähnlichkeit ein Treffer erscheint. Der Standard ist : darunter wird nichts angezeigt, ab 0,95 gilt der Treffer als hohe Ähnlichkeit. Eine niedrigere Schwelle findet mehr und erzeugt mehr Fehlalarme; eine höhere übersieht abweichende Transkriptionen.
Geschäftspartner und ihre Beteiligungen
Ein Namensabgleich findet den Partner, der selbst gelistet ist. Verboten ist auch die mittelbare Bereitstellung (Art. 2 Abs. 2 der VO (EU) Nr. 269/2014): Der Partner kann sauber sein und die Lieferung trotzdem verboten, weil hinter ihm eine gelistete Person steht. Erfassen Sie dafür die Anteilseigner.
Noch keine Namen in dieser Liste.
Screening
Prüft alle Namen dieser Liste gegen die aktuell geladenen Sanktionslisten und speichert den Lauf als Audit-Nachweis.
Screening ist erst möglich, sobald mindestens eine Sanktionsliste importiert ist. Der Stand steht oben unter „Quellen-Status“.
Screening-Ergebnis
Dual-Use-Check (Ersteinstufung)
Vier Fragen zur Ersteinstufung nach der Dual-Use-VO (EU) 2021/821 und den Embargo-Verordnungen (z. B. VO (EU) Nr. 833/2014). Konservativ gewertet: im Zweifel Prüffall.
Dual-Use-Akte
Ihre gespeicherten Ersteinstufungen, neueste zuerst. Festgehalten werden die vier Antworten und nicht nur die Stufe – ohne sie wäre die Stufe eine Behauptung.
Noch keine Einstufung in der Akte.