Alle Praxisfristen an einem Ort.
Alle Prüffristen Ihrer Geräte mit Kontrollhistorie, die Masern-Nachweise des Teams und der QM-Ordner an einem Ort. Die Erinnerung kommt per Mail. Zurzeit kostenlos.
✓ Zurzeit kostenlos, ohne Zahlungsdaten✓ Erinnerungs-Mail 60 und 14 Tage vor jeder Prüffrist✓ Nachweis als Ausdruck, PDF, CSV und Kalenderdatei
Vier Nachweise, vier eigene Fälligkeiten
Bestandsverzeichnis (§ 14 MPBetreibV), STK und MTK (§ 12 und § 15 MPBetreibV), Masernnachweis (§ 20 IfSG) und Qualitätsmanagement (§ 135a SGB V): PraxisPilot rechnet jede Fälligkeit einzeln. Die STK endet mit Ablauf des Monats, die MTK mit Ablauf des Jahres.
Bestandsverzeichnis (§ 14 MPBetreibV)
Jedes Medizinprodukt gehört ins Verzeichnis. PraxisPilot berechnet die nächste Fälligkeit je Kontrollart: die STK mit Ablauf des Monats (§ 12 Abs. 1 Satz 2), die MTK mit Ablauf des Jahres (§ 15 Abs. 5 Satz 3).
STK- & MTK-Fristen im Griff
STK spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV), MTK für Geräte mit Messfunktion wie Blutdruckmessgeräte und Audiometer (§ 15 MPBetreibV). Die Ampel warnt 60 Tage vorher – kürzere Herstellerintervalle bleiben maßgeblich.
Masern-Nachweispflicht (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG)
Für Personal, das nach dem 31.12.1970 geboren ist: zwei Impfungen oder ärztliche Immunitätsfeststellung – bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. PraxisPilot zeigt auf einen Blick, bei wem der Nachweis fehlt.
QM-Ordner ohne Staubschicht
§ 135a SGB V macht Qualitätsmanagement zur Pflicht: Hygieneplan, Notfallmanagement, Fortbildung & Co. PraxisPilot markiert jeden Bereich, der seit über 12 Monaten nicht dokumentiert gepflegt wurde.
So sieht das aus
Vier Bildschirme, vier Sätze. Alle Bilder sind Bildschirmfotos aus der laufenden Anwendung, keine Zeichnungen.
In drei Schritten durch die nächste Begehung
Kein Ordner-Chaos, kein Excel – eine Routine, die auch zwischen erster und letzter Patientin funktioniert.
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Geräte einmal erfassen
Name, Typ, Inbetriebnahme – Richtwerte für STK- und MTK-Intervalle sind für gängige Praxisgeräte hinterlegt (Defibrillator, EKG, Autoklav, Blutdruckmessgerät). Maßgeblich bleibt immer die Gebrauchsanweisung.
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Ampel wirken lassen
Rot heißt überfällig, Gelb heißt in 60 Tagen fällig. Nach jeder Kontrolle ein Tipp auf „heute erledigt“ – die Frist läuft ab dem neuen Protokolldatum von vorn.
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Nachweis auf Knopfdruck
Bestandsverzeichnis, Personalnachweise und QM-Pflegestand gebündelt als Export – für die Hygienebeauftragte, das QM-Audit oder die Behörde.
Live-Beispiel: Die Praxis am Freitag, 16 Uhr
Abhaken, was diese Woche erledigt ist – PraxisPilot zeigt sofort, was noch fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihre echte Praxis.
Diese Woche in der Praxis
Prüf- und Nachweisliste (MPBetreibV / § 20 Abs. 8 und 9 IfSG):
So wird dieses Ergebnis berechnet
- Sicherheitstechnische Kontrolle nach der Angabe des Herstellers; er kann kürzere Intervalle verlangen (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV)
- Bestandsverzeichnis der Medizinprodukte nach § 14 MPBetreibV – ältere Quellen zitieren dafür § 11 in der Nummerierung vor 2025
- Hygiene-Nachweise nach § 20 Abs. 8 IfSG
Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.
Wie oft muss die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) in der Arztpraxis erfolgen?
§ 12 MPBetreibV (Neufassung 2025) verlangt die STK spätestens alle zwei Jahre. Fällig wird sie mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät in Betrieb ging oder zuletzt kontrolliert wurde. Verlangt die Gebrauchsanweisung ein kürzeres Intervall, gilt dieses (§ 12 Abs. 1). PraxisPilot rechnet das Fälligkeitsdatum je Gerät aus.
Welche Praxisgeräte brauchen eine messtechnische Kontrolle (MTK)?
Medizinprodukte mit Messfunktion nach Anlage 2 der MPBetreibV, etwa nichtinvasive Blutdruckmessgeräte und Audiometer. Die Nachprüffrist steht dort je Produktgruppe: ein Jahr für Ton- und Sprachaudiometer, zwei Jahre für nichtinvasive Blutdruckmessgeräte. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres der letzten Kontrolle (§ 15 Abs. 5 MPBetreibV); ältere Quellen nennen noch § 14. PraxisPilot hinterlegt genau diese Fristen.
Wer braucht in der Arztpraxis einen Masern-Immunitätsnachweis?
Beschäftigte einer Arztpraxis, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (§ 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 IfSG). Verlangt sind zwei Impfungen oder eine ärztlich festgestellte Immunität; wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen. Bei Neueinstellung ist der Nachweis vor Arbeitsbeginn vorzulegen (§ 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG). PraxisPilot markiert fehlende Nachweise rot.
Ist Qualitätsmanagement für Vertragsärzte Pflicht?
Ja. § 135a SGB V verpflichtet Vertragsärzte zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement. § 23 Abs. 3 IfSG nennt Arztpraxen ausdrücklich: Erforderlich sind die Maßnahmen gegen nosokomiale Infektionen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft, dessen Einhaltung bei Beachtung der KRINKO-Empfehlungen vermutet wird. Einen Hygieneplan verlangt § 23 Abs. 5 Satz 1 IfSG von Arztpraxen nicht; nach Satz 2 können die Länder ihn für Zahnarztpraxen und für Arztpraxen mit invasiven Eingriffen vorschreiben.
Was droht bei einem Verstoß gegen die MPBetreibV?
Verstöße gegen die MPBetreibV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; die Tatbestände stehen in § 19 MPBetreibV. Eine Bußgeldhöhe nennen wir bewusst nicht, weil sie nicht verifiziert ist. Entscheidend ist die Dokumentation: Bestandsverzeichnis nach § 14 MPBetreibV, eingehaltene Prüffristen und vollständige Personalnachweise. Genau das hält PraxisPilot fest.
Was sich für Sie ändert
Heute
- Prüfplaketten am Gerät, die Fristen nur im Kopf
- Excel-Liste, gepflegt von einer Kollegin, die längst weg ist
- Die letzten drei Kontrollen? Irgendwo im Ordner, wenn überhaupt
- Masern-Nachweise verstreut in Personalakten und E-Mail-Anhängen
Mit PraxisPilot
- Jedes Gerät mit Fälligkeitsdatum aus Inbetriebnahme oder letzter Kontrolle
- Jede Kontrolle mit Datum, Ergebnis, prüfender Stelle und Befund in der Akte
- Erinnerungs-Mail 60 und 14 Tage vor der Frist und einmal, wenn sie abläuft
- Nachweis auf Knopfdruck: Druckansicht, daraus im Browser ein PDF, dazu CSV und Kalenderdatei
Aktuell kostenlos
Alles enthalten
Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.
- Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
- Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
- Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
- Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen
Das Konto ist kostenlos und erforderlich, damit Ihre Vorgänge und Fristen gespeichert werden können.
Die Prüfungen selbst (STK, MTK) rechnet Ihr Prüfdienst ab; PraxisPilot führt nur die Fristen.
Für Ihren Vorgang
Jeder Vorgang hat bei PraxisPilot eine eigene Seite:
- Wann ist die nächste sicherheitstechnische Kontrolle fällig?
- Welche Geräte einer Arztpraxis sind STK-pflichtig – und welche nicht?
- Messtechnische Kontrolle: welche Praxisgeräte sie brauchen und in welchem Abstand
- Muss der Defibrillator in der Praxis geprüft werden, und wie oft?
- Masern-Immunitätsnachweis des Praxisteams prüfen
- Braucht diese Einrichtung einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit?
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Häufige Fragen
Gilt die MPBetreibV auch für meine kleine Praxis?
Ja – sie gilt für jeden Betreiber von Medizinprodukten, die Einzelpraxis genauso wie das MVZ. Die Kernpflichten: ein Bestandsverzeichnis aller Medizinprodukte (§ 14 MPBetreibV), sicherheitstechnische Kontrollen spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV) und messtechnische Kontrollen bei Geräten mit Messfunktion (§ 15 MPBetreibV). PraxisPilot bildet genau diese Pflichten ab.
Was hat sich mit der MPBetreibV 2025 geändert?
Die Vorschrift wurde neu strukturiert und die Paragraphen umnummeriert: Die STK steht jetzt in § 12 (bisher § 11), die MTK in § 15 (bisher § 14), das Bestandsverzeichnis in § 14. Ältere Merkzettel und Prüfplaketten zitieren oft noch die alten Nummern – PraxisPilot nennt die aktuelle Nummerierung und die bisherige dazu.
Muss wirklich das ganze Team einen Masern-Nachweis haben?
Nicht ausnahmslos – § 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 IfSG verlangt den Nachweis nur von Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind. Verlangt sind zwei Impfungen (§ 20 Abs. 8 Satz 2 IfSG) oder eine ärztlich festgestellte Immunität; wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, ist ausgenommen (§ 20 Abs. 8 Satz 4 IfSG). Die Pflicht gilt seit dem 1.3.2020; bei Neueinstellung ist der Nachweis vor Arbeitsbeginn vorzulegen (§ 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG). PraxisPilot markiert fehlende Nachweise rot.
Ersetzt PraxisPilot den Medizintechniker oder die Kontrolle selbst?
Nein – ganz ehrlich: Die STK und MTK führen befähigte Personen bzw. Medizintechnik-Dienstleister vor Ort durch. PraxisPilot dokumentiert die Fristen, erinnert rechtzeitig und bündelt die Nachweise – die Software ersetzt weder die Kontrolle noch eine Rechts- oder Medizintechnikberatung.
Was kostet PraxisPilot?
Zurzeit nichts. Bestandsverzeichnis, Prüfprotokolle, Fristenkalender, Personal-Nachweise, QM-Ordner und der Praxis-Nachweis in vier Formaten stehen ohne Zahlungsdaten offen. Ohne Konto sind fünf Geräte und fünf Personen möglich; ein kostenloses Konto hebt beide Grenzen auf. Für den Export und die Erinnerungs-Mails braucht es das Konto, weil beides eine E-Mail-Adresse voraussetzt. Sollte sich daran etwas ändern, steht es vorher hier.
Was passiert, wenn ein Gerät die Kontrolle nicht besteht?
PraxisPilot bucht das Datum dann NICHT als letzte Kontrolle. Das Gerät bleibt rot, bis eine bestandene Kontrolle eingetragen ist – auch wenn die durchgefallene Prüfung von heute stammt. Die Prüfung selbst steht mit Datum, prüfender Stelle und Befund in der Akte und im Nachweis; dokumentiert ist sie also, sie setzt nur die Frist nicht zurück. „Bestanden mit Mängeln“ zählt dagegen als bestanden: Die Kontrolle ist erfolgt, der Befund steht daneben.
Bekomme ich eine Erinnerung, bevor eine Frist abläuft?
Ja, per E-Mail: 60 Tage vor der Frist, 14 Tage davor und einmal, wenn sie abgelaufen ist. Alle anstehenden Punkte der Praxis stehen in EINER Mail, nicht eine je Gerät. Die Adresse lässt sich getrennt vom Konto hinterlegen – in vielen Praxen ist das die Medizintechnik oder die QM-Beauftragte und nicht die Person, die das Konto angelegt hat. Abschalten geht in der App unter „Praxis“.
Bei uns ist eine STK längst überfällig. Hilft mir PraxisPilot da überhaupt noch?
Nachträglich heilen kann das keine Software. PraxisPilot zeigt das Gerät rot, solange keine durchgeführte Kontrolle mit Datum eingetragen ist. Die Kontrolle selbst beauftragen Sie bei einer befähigten Person oder einem Medizintechnik-Dienstleister. Sobald Sie das neue Kontrolldatum eintragen, rechnet PraxisPilot die nächste Fälligkeit daraus weiter.
Haften Sie, wenn PraxisPilot ein Fälligkeitsdatum falsch berechnet?
Nein. Die hinterlegten Intervalle sind Richtwerte auf Grundlage der MPBetreibV und üblicher Herstellerpraxis. Maßgeblich ist immer die Gebrauchsanweisung des Medizinprodukts, die kürzere Intervalle verlangen kann (§ 12 Abs. 1 MPBetreibV). Die Betreiberpflicht bleibt bei Ihnen. Deshalb können Sie das Intervall je Gerät selbst überschreiben.
Wir sind zu dritt und führen die Fristen in einer Excel-Liste. Reicht das nicht?
Verlangt sind ein Bestandsverzeichnis und eingehaltene Prüffristen, keine bestimmte Software. Eine Liste erinnert Sie nur nicht von allein. PraxisPilot rechnet je Gerät die STK auf das Monatsende und die MTK auf das Jahresende (§ 15 Abs. 5 Satz 3 MPBetreibV), zeigt Überfälliges rot, die nächsten 60 Tage gelb und stellt die drei dringendsten Punkte nach oben. Leistet Ihre Liste das, bleiben Sie ruhig dabei.
Welche Daten liegen bei Ihnen, und stehen dort Patientendaten drin?
Patientendaten erfasst PraxisPilot nicht. Gespeichert werden Ihre Geräte mit Typ, Inbetriebnahme- und Kontrolldaten, die Namen der Beschäftigten mit dem Datum des Masern-Nachweises (§ 20 Abs. 9 IfSG) und der Pflegestand Ihrer acht QM-Bereiche. Was zu Speicherung und Auftragsverarbeitung gilt, steht auf unserer Datenschutzseite.
Was passiert mit meinen Einträgen, wenn ich aufhöre?
Sie können Bestandsverzeichnis, Personalnachweise und QM-Stand jederzeit als JSON, CSV, Druckansicht und Kalenderdatei exportieren – auch am letzten Tag. Ein Abo, das endet, gibt es hier nicht: PraxisPilot ist kostenlos, es gibt nur Ihr Konto, und das löschen Sie in der App selbst. Die Nachweispflicht bleibt dabei bei Ihnen. Ziehen Sie den Export deshalb vor der Löschung und legen Sie ihn zu Ihrer Praxisdokumentation.
Ratgeber
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