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Prüffristen-Radar für Ihre Praxis: Bestandsverzeichnis, Masern-Nachweise und QM-Ordner an einem Ort.
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Dringendste Punkte
Noch keine offenen Punkte – erfassen Sie Geräte, Team und QM-Pflegestand.
So funktioniert PraxisPilot
So läuft es in drei Schritten
Gerät erfassen
Pflichtverzeichnis nach § 14 MPBetreibV.
Sie bearbeiten ein vorhandenes Gerät. Die dokumentierten Kontrollen bleiben erhalten. Der Gerätetyp lässt sich nicht nachträglich ändern – legen Sie dafür ein neues Gerät an.
Bestandsverzeichnis
STK spätestens alle zwei Jahre (§ 12 MPBetreibV), fällig mit Ablauf des Monats (§ 12 Abs. 1 Satz 2). MTK bei Messfunktion (§ 15 MPBetreibV), fällig mit Ablauf des Jahres (§ 15 Abs. 5 Satz 3) – die beiden Kontrollen rechnen verschieden. Nach der Kontrolle „heute bestanden“ tippen, oder unter „Prüfprotokoll“ die prüfende Stelle und den Befund mit eintragen. Die Frist läuft ab dem Datum der letzten BESTANDENEN Kontrolle von vorn – eine nicht bestandene setzt sie nicht zurück.
Noch keine Geräte erfasst.
Fristenkalender
Alles, was ansteht: Prüffristen (§ 12/§ 15 MPBetreibV), fehlende Masern-Nachweise (§ 20 Abs. 9 IfSG) und der QM-Review (§ 135a SGB V). Was kein Datum hat, steht oben. Das ist keine Frist in der Zukunft, sondern eine Lücke in der Gegenwart.
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Team-Mitglied erfassen
Masern-Nachweise (§ 20 Abs. 8 und 9 IfSG)
Der Nachweis (zwei Impfungen oder ärztliche Immunitätsfeststellung) ist bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Fehlt er, steht die Ampel auf rot.
Noch keine Team-Mitglieder angelegt.
QM-Ordner-Pflegestand
Qualitätsmanagement ist für Vertragsarztpraxen Pflicht (§ 135a SGB V). PraxisPilot markiert Bereiche, die noch nie dokumentiert gepflegt wurden (rot) oder deren letzte Pflege über 12 Monate zurückliegt (gelb – Review empfohlen).
Angaben zur Praxis
Diese Angaben stehen im Kopf jedes Nachweises. Alles ist freiwillig, der Fristenradar funktioniert auch ohne.
Praxis-Export
Bei der nächsten Begehung: ein Klick. Der Export bündelt Bestandsverzeichnis (§ 14 MPBetreibV), Masern-Nachweise (§ 20 Abs. 9 IfSG) und QM-Pflegestand (§ 135a SGB V) als einen Nachweis.
Die Druckansicht öffnet sich in einem neuen Tab. Über „Drucken → Als PDF sichern“ wird daraus die Datei, die Sie bei der Begehung vorlegen.