HACCP-Dokumentation täglich in 2 Minuten.
Zwei Minuten am Handy pro Tag. Dann liegen Tages-Check, Personal-Nachweise und Allergenkarte fertig bereit, wenn der Prüfer im Betrieb steht.
✓ Ampel 30 Tage vor der Folgebelehrung✓ Kontroll-Ordner nennt jeden Tag ohne Eintrag✓ Server in Deutschland
Drei Pflichten der Lebensmittelhygiene, ein Ordner
Die HACCP-Eigenkontrolle läuft täglich, die Folgebelehrung alle zwei Jahre, die Allergenkarte gehört vor jede Bestellung. HygienePilot führt alle drei an einer Stelle und nennt jeden Tag ohne Eintrag.
HACCP-Eigenkontrolle
Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt die lückenlose, dokumentierte Eigenkontrolle – Kühltemperaturen, Wareneingang, Reinigung, Schädlinge. HygienePilot macht sie zur 2-Minuten-Routine am Handy.
Belehrungs-Fristen im Griff
Erstbelehrung VOR der ersten Tätigkeit (§ 43 Abs. 1 IfSG), Folgebelehrung mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG), Fachkenntnisse auf Verlangen der Behörde nachzuweisen (§ 4 LMHV). Die Ampel warnt 30 Tage, bevor etwas fällig wird.
14 Allergene – auch bei loser Ware
LMIV (EU) Nr. 1169/2011: Die 14 Allergene sind auch bei unverpackter Ware auszuweisen – Gästen vor der Bestellung zugänglich. Die Allergenkarte kommt druckfertig aus der App.
Bis zu 50.000 € Bußgeld
§ 10 LMHV in Verbindung mit § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB: Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene-Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten. Bei Gesundheitsgefährdung droht ein Strafverfahren (§ 58 LFGB). Der Kontroll-Ordner legt Ihre Doku auf den Tisch.
In drei Schritten durch die nächste Kontrolle
Kein Ordner-Chaos, kein Excel – eine Routine, die auch zwischen Mittags- und Abendgeschäft funktioniert.
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Tages-Check abhaken
Fünf Punkte pro Tag: Kühltemperaturen morgens und abends, Wareneingang, Reinigung, Schädlings-Sichtprüfung. Große Kacheln, am Handy in der Küche – fertig in 2 Minuten.
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Nachweise im Griff behalten
Belehrungen und Schulungen pro Mitarbeiter erfassen. Die Ampel zeigt auf einen Blick, wer bald fällig ist – „heute erledigt“ ist ein Tipp.
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Kontrolle bestehen
Kommt die Lebensmittelüberwachung: Kontroll-Ordner auf Knopfdruck – dokumentierte Tage, Personal-Nachweise und Allergen-Matrix, gebündelt als Nachweis.
Live-Beispiel: Der Tages-Check um 17 Uhr
Abhaken, was heute erledigt ist – HygienePilot zeigt sofort, was noch fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihren echten Betrieb.
Heute im Betrieb
Tages-Checkliste (Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004):
So wird dieses Ergebnis berechnet
- Bußgeldrahmen bei Hygieneverstößen: bis 50.000 € (§ 10 LMHV in Verbindung mit § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB)
Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.
Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlenden Hygiene-Nachweisen?
Verstöße gegen die Lebensmittelhygiene-Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis 50.000 € (§ 10 LMHV in Verbindung mit § 60 Abs. 5 Nr. 2 LFGB). Gefährdet der Verstoß die Gesundheit, wird daraus nach § 58 LFGB eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Entscheidend ist bei der Kontrolle, ob Sie die Eigenkontrolle lückenlos dokumentiert vorlegen können.
Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?
Nach § 43 Abs. 4 IfSG belehrt der Unternehmer bei Tätigkeitsbeginn und danach mindestens alle zwei Jahre. Die Erstbelehrung muss davor liegen: § 43 Abs. 1 IfSG verlangt sie vor der ersten Tätigkeit mit Lebensmitteln, durch das Gesundheitsamt oder einen amtlich ermächtigten Arzt. Ohne diesen Nachweis darf niemand anfangen.
Welche Allergene müssen in der Gastronomie gekennzeichnet werden?
Die LMIV (EU) Nr. 1169/2011 macht 14 Allergene kennzeichnungspflichtig, auch bei loser und unverpackter Ware. Dazu zählen glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Die Information muss dem Gast vor der Bestellung zugänglich sein.
Ist ein HACCP-Konzept auch für kleine Betriebe Pflicht?
Ja. Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer zu einer Eigenkontrolle nach HACCP-Grundsätzen, unabhängig von der Betriebsgröße; Anhang II Kapitel XII regelt zusätzlich die Personalschulung. Dokumentiert werden typischerweise Kühltemperaturen, Wareneingang, Reinigung und Schädlingskontrolle. Eine Software dokumentiert diese Eigenkontrolle, ersetzt aber weder ein vollständiges HACCP-Konzept noch eine Rechtsberatung.
Muss eine Hygieneschulung jedes Jahr wiederholt werden?
Gesetzlich vorgeschrieben ist kein Jahresrhythmus. § 4 Abs. 1 LMHV verlangt beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln der Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse aus einer Schulung. Nachzuweisen sind sie auf Verlangen der zuständigen Behörde; bei einschlägiger Berufsausbildung werden sie vermutet (§ 4 Abs. 2 LMHV). Die jährliche Wiederholung ist eine Empfehlung nach DIN 10514.
Was sich für Sie ändert
Heute
- Temperaturzettel im Kühlhaus, oft erst nachträglich ausgefüllt.
- Belehrungsdaten in Excel, die Zwei-Jahres-Frist sieht niemand kommen.
- Allergene im Kopf des Küchenchefs, nicht auf Papier.
- Vor der Kontrolle Ordner wälzen und fehlende Tage suchen.
Mit HygienePilot
- Fünf HACCP-Punkte am Handy abhaken, mit Datum gespeichert.
- Ampel je Mitarbeiter, gelb ab 30 Tagen vor Folgebelehrung.
- Druckfertige Allergenkarte je Gericht aus den 14 LMIV-Allergenen.
- Kontroll-Ordner als JSON: dokumentierte Tage, fehlende Tage, Personalstand.
Aktuell kostenlos
Alles enthalten
Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.
- Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
- Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
- Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
- Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen
Das Konto ist kostenlos und erforderlich, damit Ihre Vorgänge und Fristen gespeichert werden können.
Häufige Fragen
Ist die IfSG-Belehrung nicht genug?
Nein – es sind drei getrennte Pflichten: die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt VOR der ersten Tätigkeit (§ 43 Abs. 1 IfSG), die Folgebelehrung durch Sie als Unternehmer mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG) und die tätigkeitsangepassten Fachkenntnisse aus einer Hygieneschulung, auf Verlangen der Behörde nachzuweisen (§ 4 LMHV). HygienePilot trackt alle drei getrennt – mit Ampel, damit nichts verfällt.
Wie oft muss die Folgebelehrung sein?
Mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG), durch den Unternehmer. Der jährliche Schulungsrhythmus für Hygieneschulungen ist eine Empfehlung (DIN 10514 / Stand der Technik), keine gesetzlich fixierte Frist – HygienePilot labelt das ehrlich als Empfehlung statt als Pflicht.
Muss ich wirklich täglich dokumentieren?
Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt eine Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept – und die muss lückenlos dokumentiert sein. Was nicht dokumentiert ist, gilt in der Kontrolle als nicht geprüft. Darum ist der HygienePilot-Tages-Check bewusst auf 2 Minuten getaktet: fünf Punkte, große Kacheln, Handy in der Küche.
Ersetzt das ein HACCP-Konzept?
Nein – ganz ehrlich: HygienePilot dokumentiert Ihre Eigenkontrolle und bündelt die Nachweise. Die Software ersetzt weder ein vollständiges HACCP-Konzept für Ihren Betrieb noch eine Hygiene- oder Rechtsberatung. Für das Konzept selbst holen Sie sich Fachkundige (z. B. Hygieneinstitut oder Lebensmitteltechnologe) an Bord.
Haftet ihr, wenn eine Frist falsch berechnet wird?
Nein. Die Verantwortung für die Eigenkontrolle bleibt beim Lebensmittelunternehmer. HygienePilot rechnet die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG zwei Jahre ab dem Datum, das Sie eintragen – ein falsches Datum ergibt eine falsche Ampel. Die Software dokumentiert Ihre Eigenkontrolle, sie ersetzt weder ein HACCP-Konzept noch eine Hygiene- oder Rechtsberatung.
Ich habe monatelang nichts dokumentiert. Bringt der Einstieg jetzt noch etwas?
Ja, aber ohne Schönfärberei. Zurückliegende Tage können Sie nachtragen, Datumsangaben in der Zukunft nimmt das System nicht an. Der Kontroll-Ordner listet die fehlenden Tage ausdrücklich auf – Lücken bleiben sichtbar. Was nicht dokumentiert wurde, wird durch keine Software rückwirkend zur Eigenkontrolle. Ab heute sauber weiterzuführen ist trotzdem besser als gar nicht.
Mein Imbiss hat zwei Leute. Brauche ich das überhaupt?
Die Pflicht hängt nicht an der Betriebsgröße: Art. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt die Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept von jedem Lebensmittelunternehmer. Eine Software ist dafür nicht vorgeschrieben, ein sauber geführter Ordner auf Papier erfüllt das ebenso. HygienePilot nimmt Ihnen das Erinnern und das Zusammensuchen für die Kontrolle ab, nicht die Pflicht.
Was passiert mit meinen Nachweisen, wenn ich kündige?
Sie laden den Kontroll-Ordner als JSON herunter: dokumentierte und fehlende Tage, Belehrungs- und Schulungsstand Ihres Personals, Gerichte mit ihren Allergenen. Der Export gehört Ihnen und ist auch ohne uns lesbar. Wie lange Sie Ihre Nachweise aufbewahren müssen, beantwortet die Software nicht – das klären Sie mit Ihrer Überwachungsbehörde.
Ersetzt HygienePilot die Belehrung und die Schulung selbst?
Nein, HygienePilot schult niemanden. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG macht das Gesundheitsamt oder ein amtlich ermächtigter Arzt, die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG Sie als Unternehmer, die tätigkeitsangepasste Schulung nach § 4 LMHV eine fachkundige Person. Die Software hält nur fest, wann was stattgefunden hat, und zeigt, was fällig wird.
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