Für Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei & Gemeinschaftsverpflegung

Die Lebensmittelüberwachung kommt unangemeldet.
Ihre Nachweise sollten bereitliegen.

Zwei Minuten am Handy pro Tag. Dann liegen Tages-Check, Personal-Nachweise und Allergenkarte fertig bereit, wenn der Prüfer im Betrieb steht.

✓ Fehlende Nachweise: Bußgeld bis 100.000 €✓ Ampel 30 Tage vor der Folgebelehrung✓ Kontroll-Ordner nennt jeden Tag ohne Eintrag✓ Server in Deutschland

Team-Nachweise in HygienePilot: drei Mitarbeitende mit Ampel – Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG in 14 Tagen fällig, eine Person vollständig, eine mit Handlungsbedarf.

Die Kontrolle prüft Nachweise – keine guten Absichten

Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht geprüft. HygienePilot macht aus der Pflicht eine Routine, die im Küchenalltag wirklich hält.

HACCP-Eigenkontrolle

Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt die lückenlose, dokumentierte Eigenkontrolle – Kühltemperaturen, Wareneingang, Reinigung, Schädlinge. HygienePilot macht sie zur 2-Minuten-Routine am Handy.

Belehrungs-Fristen im Griff

Erstbelehrung VOR der ersten Tätigkeit (§ 43 Abs. 1 IfSG), Folgebelehrung mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG), Schulung mit Nachweis (§ 4 LMHV). Die Ampel warnt 30 Tage, bevor etwas fällig wird.

14 Allergene – auch bei loser Ware

LMIV (EU) Nr. 1169/2011: Die 14 Allergene sind auch bei unverpackter Ware auszuweisen – Gästen vor der Bestellung zugänglich. Die Allergenkarte kommt druckfertig aus der App.

Bis zu 100.000 € Bußgeld

§ 60 LFGB: Verstöße gegen Schulungs- und Nachweispflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Bei Gesundheitsgefährdung droht ein Strafverfahren (§ 58 LFGB). Der Kontroll-Ordner legt Ihre Doku auf den Tisch.

In drei Schritten durch die nächste Kontrolle

Kein Ordner-Chaos, kein Excel – eine Routine, die auch zwischen Mittags- und Abendgeschäft funktioniert.

1

Tages-Check abhaken

Fünf Punkte pro Tag: Kühltemperaturen morgens und abends, Wareneingang, Reinigung, Schädlings-Sichtprüfung. Große Kacheln, am Handy in der Küche – fertig in 2 Minuten.

2

Nachweise im Griff behalten

Belehrungen und Schulungen pro Mitarbeiter erfassen. Die Ampel zeigt auf einen Blick, wer bald fällig ist – „heute erledigt" ist ein Tipp.

3

Kontrolle bestehen

Kommt die Lebensmittelüberwachung: Kontroll-Ordner auf Knopfdruck – dokumentierte Tage, Personal-Nachweise und Allergen-Matrix, gebündelt als Nachweis.

Live-Beispiel: Der Tages-Check um 17 Uhr

Abhaken, was heute erledigt ist – HygienePilot zeigt sofort, was noch fehlt. Beispielwerte – in der App dokumentieren Sie Ihren echten Betrieb.

Heute im Betrieb

Tages-Checkliste (Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004):

Ihr Tages-Status erscheint hier.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlenden Hygiene-Nachweisen?

§ 60 LFGB stuft Verstöße gegen Schulungs- und Nachweispflichten als Ordnungswidrigkeit ein, das Bußgeld reicht bis 100.000 Euro. Gefährdet der Verstoß die Gesundheit, wird daraus nach § 58 LFGB eine Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Entscheidend ist bei der Kontrolle, ob Sie die Eigenkontrolle lückenlos dokumentiert vorlegen können.

Wie oft muss die Belehrung nach § 43 IfSG wiederholt werden?

Nach § 43 Abs. 4 IfSG belehrt der Unternehmer bei Tätigkeitsbeginn und danach mindestens alle zwei Jahre. Die Erstbelehrung muss davor liegen: § 43 Abs. 1 IfSG verlangt sie vor der ersten Tätigkeit mit Lebensmitteln, durch das Gesundheitsamt oder einen amtlich ermächtigten Arzt. Ohne diesen Nachweis darf niemand anfangen.

Welche Allergene müssen in der Gastronomie gekennzeichnet werden?

Die LMIV (EU) Nr. 1169/2011 macht 14 Allergene kennzeichnungspflichtig, auch bei loser und unverpackter Ware. Dazu zählen glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Die Information muss dem Gast vor der Bestellung zugänglich sein.

Ist ein HACCP-Konzept auch für kleine Betriebe Pflicht?

Ja. Artikel 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer zu einer Eigenkontrolle nach HACCP-Grundsätzen, unabhängig von der Betriebsgröße; Anhang II Kapitel XII regelt zusätzlich die Personalschulung. Dokumentiert werden typischerweise Kühltemperaturen, Wareneingang, Reinigung und Schädlingskontrolle. Eine Software dokumentiert diese Eigenkontrolle, ersetzt aber weder ein vollständiges HACCP-Konzept noch eine Rechtsberatung.

Muss eine Hygieneschulung jedes Jahr wiederholt werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist kein Jahresrhythmus. § 4 LMHV verlangt beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln Fachkenntnisse, eine tätigkeitsangepasste Schulung und den Nachweis ihrer Durchführung. Die jährliche Wiederholung ist eine Empfehlung nach DIN 10514 beziehungsweise Stand der Technik. Prüfbar ist vor allem, ob der Nachweis vorliegt.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Temperaturzettel im Kühlhaus, oft erst nachträglich ausgefüllt.
  • Belehrungsdaten in Excel, die Zwei-Jahres-Frist sieht niemand kommen.
  • Allergene im Kopf des Küchenchefs, nicht auf Papier.
  • Vor der Kontrolle Ordner wälzen und fehlende Tage suchen.

Mit HygienePilot

  • Fünf HACCP-Punkte am Handy abhaken, mit Datum gespeichert.
  • Ampel je Mitarbeiter, gelb ab 30 Tagen vor Folgebelehrung.
  • Druckfertige Allergenkarte je Gericht aus den 14 LMIV-Allergenen.
  • Kontroll-Ordner als JSON: dokumentierte Tage, fehlende Tage, Personalstand.
15 EUR/Monat sind 180 EUR im Jahr, 29 EUR/Monat sind 348 EUR im Jahr, 59 EUR/Monat sind 708 EUR im Jahr.
§ 60 LFGB sieht bei Verstößen gegen Schulungs- und Nachweispflichten ein Bußgeld bis 100.000 EUR vor; bei Gesundheitsgefährdung wird daraus nach § 58 LFGB ein Strafverfahren.
Größenordnung statt Versprechen: 29 EUR im Monat liegen etwa bei einer knappen Arbeitsstunde einer Fachkraft, die sonst Zettel abtippt. Ein belegter Stundensatz liegt uns nicht vor, der Vergleich ist eine Einordnung, keine geprüfte Zahl.
Der Bußgeldrahmen von 100.000 EUR entspricht rund 287 Jahresgebühren des Team-Tarifs (348 EUR pro Jahr). 100.000 EUR ist der gesetzliche Höchstbetrag, nicht der Regelfall.

Preise

Weniger als eine Stunde Fachkraft pro Monat – dafür liegen die Nachweise bereit, wenn die Kontrolle kommt.

Basic

15 € / Monat
  • Tages-Checklisten (HACCP-Eigenkontrolle)
  • Allergen-Matrix für alle Gerichte
  • Allergenkarte druckfertig
  • Notizen pro Tag
Kostenlos vormerken
AM BELIEBTESTEN

Team

29 € / Monat
  • Alles aus Basic
  • Personal-Nachweise mit Ampel (IfSG/LMHV)
  • Kontroll-Ordner auf Knopfdruck
  • Erinnerung vor fälligen Belehrungen
Early Access sichern

Mehrbetrieb

59 € / Monat
  • Alles aus Team
  • Bis zu 5 Betriebe in einem Konto
  • Gebündelte Übersicht pro Betrieb
  • Gebündelte Abrechnung
Mehrbetrieb vormerken

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Häufige Fragen

Ist die IfSG-Belehrung nicht genug?

Nein – es sind drei getrennte Pflichten: die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt VOR der ersten Tätigkeit (§ 43 Abs. 1 IfSG), die Folgebelehrung durch Sie als Unternehmer mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG) und die tätigkeitsangepasste Hygieneschulung mit Nachweispflicht (§ 4 LMHV). HygienePilot trackt alle drei getrennt – mit Ampel, damit nichts verfällt.

Wie oft muss die Folgebelehrung sein?

Mindestens alle 2 Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG), durch den Unternehmer. Der jährliche Schulungsrhythmus für Hygieneschulungen ist eine Empfehlung (DIN 10514 / Stand der Technik), keine gesetzlich fixierte Frist – HygienePilot labelt das ehrlich als Empfehlung statt als Pflicht.

Muss ich wirklich täglich dokumentieren?

Art. 5 VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt eine Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept – und die muss lückenlos dokumentiert sein. Was nicht dokumentiert ist, gilt in der Kontrolle als nicht geprüft. Darum ist der HygienePilot-Tages-Check bewusst auf 2 Minuten getaktet: fünf Punkte, große Kacheln, Handy in der Küche.

Ersetzt das ein HACCP-Konzept?

Nein – ganz ehrlich: HygienePilot dokumentiert Ihre Eigenkontrolle und bündelt die Nachweise. Die Software ersetzt weder ein vollständiges HACCP-Konzept für Ihren Betrieb noch eine Hygiene- oder Rechtsberatung. Für das Konzept selbst holen Sie sich Fachkundige (z. B. Hygieneinstitut oder Lebensmitteltechnologe) an Bord.

Haftet ihr, wenn eine Frist falsch berechnet wird?

Nein. Die Verantwortung für die Eigenkontrolle bleibt beim Lebensmittelunternehmer. HygienePilot rechnet die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG zwei Jahre ab dem Datum, das Sie eintragen – ein falsches Datum ergibt eine falsche Ampel. Die Software dokumentiert Ihre Eigenkontrolle, sie ersetzt weder ein HACCP-Konzept noch eine Hygiene- oder Rechtsberatung.

Ich habe monatelang nichts dokumentiert. Bringt der Einstieg jetzt noch etwas?

Ja, aber ohne Schönfärberei. Zurückliegende Tage können Sie nachtragen, Datumsangaben in der Zukunft nimmt das System nicht an. Der Kontroll-Ordner listet die fehlenden Tage ausdrücklich auf – Lücken bleiben sichtbar. Was nicht dokumentiert wurde, wird durch keine Software rückwirkend zur Eigenkontrolle. Ab heute sauber weiterzuführen ist trotzdem besser als gar nicht.

Mein Imbiss hat zwei Leute. Brauche ich das überhaupt?

Die Pflicht hängt nicht an der Betriebsgröße: Art. 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 verlangt die Eigenkontrolle nach dem HACCP-Konzept von jedem Lebensmittelunternehmer. Eine Software ist dafür nicht vorgeschrieben, ein sauber geführter Ordner auf Papier erfüllt das ebenso. HygienePilot nimmt Ihnen das Erinnern und das Zusammensuchen für die Kontrolle ab, nicht die Pflicht.

Was passiert mit meinen Nachweisen, wenn ich kündige?

Sie laden den Kontroll-Ordner als JSON herunter: dokumentierte und fehlende Tage, Belehrungs- und Schulungsstand Ihres Personals, Gerichte mit ihren Allergenen. Der Export gehört Ihnen und ist auch ohne uns lesbar. Wie lange Sie Ihre Nachweise aufbewahren müssen, beantwortet die Software nicht – das klären Sie mit Ihrer Überwachungsbehörde.

Ersetzt HygienePilot die Belehrung und die Schulung selbst?

Nein, HygienePilot schult niemanden. Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG macht das Gesundheitsamt oder ein amtlich ermächtigter Arzt, die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG Sie als Unternehmer, die tätigkeitsangepasste Schulung nach § 4 LMHV eine fachkundige Person. Die Software hält nur fest, wann was stattgefunden hat, und zeigt, was fällig wird.

Kontakt

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