DSGVO-Anfragen & Datenpannen – Fristen-Management für KMU

Betroffenenanfrage erhalten?
Die Antwortfrist läuft bereits.

Sie sehen sofort, bis wann Sie antworten müssen, haben den passenden Antwort-Baustein zur Hand und den Nachweis auf Knopfdruck. Datenpannen mit 72-Stunden-Uhr inklusive.

✓ Bußgeldrahmen bis 20 Mio. EUR (Art. 83 DSGVO)✓ Fristen-Ampel: gelb ab 3 Resttagen✓ Anfrage-Kanal mit Vorgangs-Code für Betroffene✓ Server in Deutschland

Anfragen-Übersicht in BetroffenenRecht: drei DSGVO-Betroffenenanfragen – Auskunft, Löschung und Datenübertragbarkeit – jeweils mit Vorgangscode, Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO und Ampel.

Zwei Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

Jede Person darf von Ihrem Unternehmen Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen (Art. 15–21 DSGVO) – und jede Datenpanne startet eine 72-Stunden-Uhr. BetroffenenRecht24 macht aus beiden Pflichten einen geordneten Vorgang.

Fristenbox für Anfragen

Ampel für jede Anfrage: Antwort binnen 1 Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Verlängerung um 2 Monate dokumentiert – inklusive Mitteilungs-Entwurf mit Gründen.

Pannen-Modul mit 72-h-Countdown

Vorfall erfassen, Countdown im Blick: Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO) – der Melde-Check liefert eine strukturierte Ersteinschätzung.

Öffentlicher Anfrage-Kanal

Ihre persönliche Anfrage-URL für Website und Datenschutzerklärung: Betroffene stellen die Anfrage ohne Konto und verfolgen den Status per Vorgangs-Code.

Bausteine & Nachweis

Antwort-Entwürfe (z. B. Art. 15, Art. 17 DSGVO), Behördenmeldung und Betroffenen-Info zum Kopieren – plus JSON-Export als Dokumentations-Nachweis (Art. 5 Abs. 2, Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

In drei Schritten zur geordneten Anfrage

Kein Postfach-Chaos mehr: Jede Anfrage landet als Vorgang mit Frist, Checkliste und Antwort-Baustein in Ihrer Fristenbox.

1

Kanal verlinken

Ihre Anfrage-URL in Website und Datenschutzerklärung einbinden – Anfragen kommen geordnet herein statt verstreut per E-Mail.

2

Frist & Bausteine nutzen

Ampel zeigt die Resttage, die Identitäts-Checkliste hält Sie verhältnismäßig (Art. 12 Abs. 6 DSGVO), der Antwort-Baustein spart den leeren Bildschirm.

3

Nachweis exportieren

Ein Klick erzeugt den JSON-Nachweis aller Anfragen und Pannen mit Fristeinhaltung – für Aufsicht, Audit und eigenes Archiv.

Live-Beispiel: Wann läuft Ihre Frist ab?

Szenario wählen und Datum eingeben – BetroffenenRecht24 zeigt Frist und Ampel. Beispielwerte – in der App rechnen Sie mit Ihren echten Vorgängen.

Ihr Vorgang

Angaben für die Fristberechnung:

Ihre Frist erscheint hier.

Wie lange habe ich Zeit, eine DSGVO-Auskunftsanfrage zu beantworten?

Sie müssen binnen eines Monats nach Eingang antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), früher, wenn es unverzüglich möglich ist. Die Frist läuft ab Eingang, nicht ab Bearbeitungsbeginn. Sie gilt für alle Rechte aus Art. 15 bis 21 DSGVO: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. BetroffenenRecht24 berechnet das Fristende je Vorgang und schaltet die Ampel drei Tage vorher auf Gelb.

Wann darf ich die Antwortfrist um zwei Monate verlängern?

Um zwei weitere Monate, wenn die Anfrage komplex ist oder die Zahl der Anträge hoch (Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Bedingung: Sie teilen die Verlängerung mit Gründen binnen eines Monats mit. Die Frist beträgt dann drei Monate ab Eingang. In der App setzen Sie den Verlängerungs-Schalter, die Frist springt um, der Mitteilungs-Entwurf mit Begründungsfeld steht bereit.

Welche Datenpanne muss ich innerhalb von 72 Stunden melden?

Meldepflichtig ist eine Verletzung, wenn sie wahrscheinlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bedeutet: Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei voraussichtlich hohem Risiko informieren Sie zusätzlich die Betroffenen in klarer, einfacher Sprache (Art. 34 DSGVO). Dokumentieren müssen Sie jeden Vorfall, auch ohne Meldung (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

Darf ich vor der Auskunft einen Identitätsnachweis verlangen?

Nur bei begründeten Zweifeln an der Identität und nur verhältnismäßig (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Die Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO läuft während der Prüfung weiter, die Identitätsprüfung unterbricht sie nicht. Fragen Sie zuerst über den Kanal zurück, über den die Anfrage kam. Die Checkliste in der App führt durch die Abwägung und hält sie fest.

Wie hoch ist das Bußgeld bei einem DSGVO-Verstoß?

Art. 83 DSGVO nennt einen Rahmen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist eine gesetzliche Obergrenze, kein Regelfall: Die Aufsichtsbehörde bemisst im Einzelfall. Praktisch relevanter sind die zwei Fristen, an denen sich Verstöße zeigen: ein Monat für Betroffenenanfragen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), 72 Stunden für Datenpannen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO).

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Anfragen verteilt auf Postfächer, Frist nur im Kopf
  • Fristende im Kalender geschätzt, Verlängerung nirgends dokumentiert
  • Antwortschreiben jedes Mal neu formuliert, Word-Vorlage veraltet
  • Datenpanne in Excel, 72-Stunden-Frist erst hinterher nachgerechnet

Mit BetroffenenRecht24

  • Ein Anfrage-Kanal mit Vorgangs-Code, Betroffene fragen den Status selbst ab
  • Frist automatisch berechnet, Ampel wird gelb ab drei Resttagen
  • Antwort-, Verlängerungs- und Meldebausteine liegen fertig zum Kopieren bereit
  • 72-Stunden-Countdown, Melde-Check mit vier Ergebnispfaden, JSON-Nachweis-Export
19 EUR/Monat sind 228 EUR im Jahr (Tarif Basic).
Art. 83 DSGVO nennt als Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist die gesetzliche Obergrenze, kein zu erwartender Betrag – die Aufsichtsbehörde bemisst im Einzelfall.
Ohne Bußgeld-Rechnerei: 228 EUR im Jahr sind weniger als die Arbeitszeit, die eine einzige Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO binden kann – Fristberechnung, Identitätsabwägung, Recherche, Formulierung, Dokumentation. Als Größenordnung gemeint, nicht als gemessener Wert. Die App liefert Frist, Ampel, Checkliste und Baustein je Vorgang fertig.
228 EUR Jahreskosten stehen einem Bußgeldrahmen von bis zu 20 Millionen Euro gegenüber (Art. 83 DSGVO). Ehrlich eingeordnet: Das ist ein Höchstrahmen, keine Prognose – der Vergleich zeigt die Größenordnung, nicht Ihr konkretes Risiko.

Preise

Ab 19 €/Monat – günstiger als eine einzige versäumte Frist, die theoretisch mit Bußgeldern bis 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden kann (Art. 83 DSGVO).

Basic

19 € / Monat
  • Anfragen-Fristenbox (1-Monats-Ampel)
  • Öffentlicher Anfrage-Kanal mit Vorgangs-Code
  • Status-Flow & Antwort-Dokumentation
  • Nachweis-Export (JSON)
Basic vormerken
TEAM

Team

49 € / Monat
  • Alles aus Basic
  • Pannen-Modul mit 72-h-Countdown
  • Melde-Check (Art. 33/34 DSGVO)
  • Antwort- & Melde-Bausteine zum Kopieren
  • Identitäts-Checkliste (Art. 12 Abs. 6)
Team vormerken

Kanzlei / DSB

99 € / Monat
  • Mehrere Unternehmen & Mandanten
  • Getrennte Kanäle und Nachweise
  • Export je Mandant
  • Prioritäts-Support
Kanzlei-Zugang vormerken

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Häufige Fragen

Muss ich jede Betroffenenanfrage beantworten?

Grundsätzlich ja – und zwar binnen eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Zusätzliche Identitätsnachweise dürfen Sie nur bei begründeten Zweifeln und verhältnismäßig anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Nur in engen Ausnahmen – offensichtlich unbegründete oder exzessive Anträge – ist eine Ablehnung oder ein angemessenes Entgelt möglich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Wichtig: Auch bei Identitätsprüfung läuft die Monatsfrist weiter. BetroffenenRecht24 hält Frist, Checkliste und Antwort-Baustein für jeden Vorgang bereit.

Wann darf ich die Antwortfrist verlängern?

Um zwei weitere Monate, wenn die Anfrage komplex ist oder Sie eine hohe Zahl von Anträgen erreicht hat (Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Bedingung: Sie teilen der betroffenen Person die Verlängerung binnen eines Monats mit – und begründen sie. In der App setzen Sie den Verlängerungs-Schalter, die Frist springt auf drei Monate und der Mitteilungs-Entwurf liegt zum Kopieren bereit.

Welche Datenpanne ist meldepflichtig?

Meldepflichtig an die Aufsichtsbehörde ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, wenn sie wahrscheinlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat – die Meldung muss binnen 72 Stunden nach Kenntnis erfolgen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei voraussichtlich hohem Risiko müssen zusätzlich die betroffenen Personen in klarer, einfacher Sprache informiert werden (Art. 34 DSGVO). Dokumentieren müssen Sie jeden Vorfall, auch ohne Meldung (Art. 33 Abs. 5 DSGVO). Der Melde-Check liefert eine strukturierte Ersteinschätzung – die endgültige Bewertung liegt beim Verantwortlichen.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 Abs. 1 BDSG bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten in der Regel, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die Betroffenenrechte (Art. 15–21 DSGVO) und die Meldefristen für Datenpannen (Art. 33/34 DSGVO) gelten unabhängig davon für jedes Unternehmen – auch ohne DSB. BetroffenenRecht24 ersetzt keine Rechtsberatung, sondern hält Fristen, Checklisten und Bausteine bereit.

Ersetzt BetroffenenRecht24 unseren Datenschutzbeauftragten oder unseren Anwalt?

Nein. BetroffenenRecht24 ist ein Software-Werkzeug für Fristen, Dokumentation und Textbausteine, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es berechnet die Frist je Vorgang, führt durch die Identitäts-Checkliste und liefert Antwort-Entwürfe. Die rechtliche Bewertung und die Verantwortung für jede Antwort und jede Meldung bleiben beim Verantwortlichen.

Die Antwortfrist ist schon abgelaufen. Hilft mir das Tool dann überhaupt noch?

Teilweise, und das sagen wir offen. Die Ampel steht auf Rot, der Hinweis lautet: unverzüglich antworten. Eine versäumte Frist kann die Software nicht rückwirkend ändern, auch die Verlängerung nicht: Sie setzt eine begründete Mitteilung binnen eines Monats voraus (Art. 12 Abs. 3 S. 3 DSGVO). Was bleibt, ist die schnelle Antwort und ihre saubere Dokumentation.

Haften Sie, wenn der Melde-Check eine Datenpanne falsch einstuft?

Nein. Der Melde-Check ist eine strukturierte Ersteinschätzung entlang von drei Fragen: verletzte personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO), wahrscheinliches Risiko (Art. 33 Abs. 1 DSGVO), voraussichtlich hohes Risiko (Art. 34 DSGVO). Er rechnet mit Ihren Antworten. Die endgültige Bewertung und jede Meldung an die Aufsichtsbehörde verantworten Sie.

Unsere Anfragen kommen per E-Mail und Brief. Liest das Tool unser Postfach mit?

Nein. Es gibt einen öffentlichen Anfrage-Kanal als Link mit Formular. Anfragen aus E-Mail oder Post tragen Sie selbst als Vorgang ein, mit dem Eingangsdatum, denn ab Eingang läuft die Monatsfrist (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Danach laufen Frist, Ampel und Entwurf automatisch. Das Erfassen bleibt Ihre Aufgabe.

Löscht die Software die Daten in unseren Systemen, wenn jemand Löschung verlangt?

Nein. Sie dokumentiert den Vorgang und liefert den Entwurf zu Art. 17 DSGVO; löschen müssen Sie in Ihren eigenen Systemen. Der Baustein erinnert an die Ausnahmen: gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Daten in Backups, deren Verarbeitung bis zur regulären Rotation eingeschränkt ist (Art. 18 DSGVO).

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).