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Betroffenenanfragen fristgerecht beantworten, Datenpannen dokumentieren.
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Ihr öffentlicher Anfrage-Kanal
Über diesen Link stellen Betroffene Anfragen (Art. 15–21 DSGVO) – ohne Konto, mit Vorgangs-Code. Auf Ihrer Website und in Ihrer Datenschutzerklärung verlinken.
Betroffenenanfragen
Antwortfrist: 1 Monat ab Eingang – bei Verlängerung 3 Monate (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Noch keine Anfragen eingegangen.
Status
Identitätsprüfung – zurückhaltend und dokumentiert
Nur bei begründeten Zweifeln zusätzliche Informationen anfordern (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Häkchen werden lokal im Browser gehalten.
Fristverlängerung
Antwort-Baustein
Ihre Antwort (Dokumentation)
Datenpannen – 72-Stunden-Meldefrist
Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis (Art. 33 Abs. 1 DSGVO); dokumentieren müssen Sie jeden Vorfall (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).
Noch keine Pannen dokumentiert.
Melde-Check – strukturierte Ersteinschätzung
Baustein: Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
Baustein: Information der Betroffenen (Art. 34 DSGVO)
Nachweis
Dokumentations-Nachweis
Alle Anfragen und Pannen mit Fristeinhaltung als JSON exportieren – für die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) und die Dokumentation von Verletzungen (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).