BarriereRadar Website kostenlos prüfenWebsite
BFSG gilt seit 28.06.2025 · Barrierefreiheit für Onlineshops & B2C-Websites

Barrieren finden. Fixes priorisieren.

Website eintragen, Quelltext einfügen, Befundliste erhalten – priorisiert und mit Anleitung. Ehrlich als Erstprüfung, ohne Konformitätsversprechen.

✓ Priorisierte Befundliste mit Fix-Anleitung✓ Erklärung zur Barrierefreiheit als Entwurf✓ Server in Deutschland

Scan-Ergebnis in BarriereRadar für eine Kassenseite: rotes Urteil mit mehreren kritischen Befunden, darunter der Hinweis, dass die automatisierte Erstprüfung den vollständigen BITV-/WCAG-Test nicht ersetzt. Sichtbar sind die beiden ersten Befunde – fehlendes Sprach-Attribut und ein Bild ohne Alt-Text –, jeweils mit WCAG-Kriterium, Fundstelle im Quelltext und Anleitung zur Behebung.
Aktuell kostenlos, ohne KreditkarteFeste Regeln nach dem Gesetz, kein SprachmodellServer in DeutschlandEin Dienst von Fristen24

Vier Gründe, warum das Thema auf Ihrem Tisch liegt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für private Anbieter – für öffentliche Stellen galt die BITV schon länger. Wer einen Onlineshop oder eine B2C-Dienstleistung im Netz betreibt, ist seit dem 28.06.2025 in der Pflicht.

Bußgeld und Marktüberwachung

Eine Dienstleistung anzubieten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 37 BFSG). Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF).

Kleinstunternehmen-Ausnahme prüfen

Ausgenommen sind nur Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). Für die vier Produktrollen gilt die Ausnahme nicht.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen die Informationen nach Anlage 3 BFSG erstellen und barrierefrei zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). BarriereRadar erzeugt den Entwurf aus dem Stand Ihres letzten Scans.

Einmal ist nicht genug

Jede Änderung am Shop kann neue Barrieren einbauen. Das Monitoring legt den 30-Tage-Rhythmus fest und zeigt per Ampel, wann der nächste Scan fällig ist – dokumentiert mit Datum und Befundstand.

So läuft die Erstprüfung

Kein Agentur-Termin, kein Audit-Angebot für vierstellige Beträge: drei Schritte zur priorisierten Befundliste.

  1. Website anlegen

    Name und Adresse eintragen – vom einzelnen Shop bis zum Kunden-Portfolio einer Agentur.

  2. Scan durchführen

    BarriereRadar ruft die Seite selbst ab, oder Sie fügen den Quelltext ein. Beide Wege sehen nur den ausgelieferten Quelltext, ohne ausgeführtes JavaScript; hinter eine Anmeldung kommt der Abruf nicht. Das Monitoring geht alle 30 Tage denselben Weg.

  3. Befunde abarbeiten

    Die Liste ist nach Schwere sortiert – kritisch zuerst. Jeder Befund trägt seine Fix-Anleitung, und sein Stand bleibt erhalten: offen, behoben oder hingenommen. Danach: Erklärung zur Barrierefreiheit erzeugen.

Prüfstand: Quelltext einfügen, Befundliste erhalten

Das ist keine Nachbildung: Der Knopf schickt Ihren Quelltext an dieselbe Schnittstelle, die auch die App benutzt, und zeigt die Antwort ungekürzt. Gespeichert wird nichts – weder der Quelltext noch das Ergebnis.

Ihr Seitenquelltext

Der Beispiel-Schnipsel enthält typische Fehler. Ersetzen Sie ihn durch Ihren eigenen Quelltext (Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen“) oder prüfen Sie ihn so, wie er ist:

Nichts wird gespeichert, kein Konto nötig Dasselbe Regelwerk wie in der App

Ihre Befundliste erscheint hier.
So wird dieses Ergebnis berechnet
  • Bußgeldrahmen bis 100.000 € (§ 37 BFSG)

Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.

Was geprüft wird – und was nicht

Diese Liste holt die Seite beim Laden aus derselben Schnittstelle, die auch die App benutzt (/api/barriereradar/regeln). Sie kann deshalb nicht veralten: Kommt im Regelwerk ein Kriterium dazu, steht es hier am nächsten Tag. Was ein automatisierter Scan nicht entscheiden kann, steht darunter – ungekürzt.

Der Regelkatalog wird geladen. Ohne JavaScript sehen Sie ihn auf der Seite BFSG-Check: Website prüfen.

Ausdrücklich nicht geprüft

Ein Scan ohne Befunde ist keine Aussage über die vollständige Konformität Ihrer Website. Diese Punkte entscheidet nur ein Mensch:

Was die App zusätzlich kann

Der Prüfstand oben ist die Kostprobe: ein Quelltext, eine Befundliste, nichts gespeichert. In der App hängt derselbe Regelkatalog an einem Konto – und damit an einer Geschichte.

  • Die Seite selbst abrufenAdresse eintragen, BarriereRadar holt den Quelltext. Denselben Weg geht das Monitoring alle 30 Tage. Geprüft wird der ausgelieferte Quelltext ohne ausgeführtes JavaScript.
  • Stand je BefundOffen, behoben oder hingenommen. „Hingenommen“ verlangt eine schriftliche Begründung, und der Stand überlebt den nächsten Scan.
  • Verlauf mit VeränderungszeileJeder Scan einer Website, ältester zuerst. Darunter steht, was seit dem vorletzten Lauf neu, behoben oder unverändert ist.
  • Bestellstrecke statt StartseiteVerpflichtet ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG die Dienstleistung, also der Weg zum Vertragsschluss. Bis zu acht Adressen je Strecke; der schlechteste Schritt entscheidet über die Ampel.
  • Befundbericht als DateiDie vollständige Liste zum Herunterladen und Weitergeben – an die Agentur, an das Entwicklerteam, in die Akte.
  • Prüftermin im KalenderDer nächste fällige Scan als Kalenderdatei, damit der 30-Tage-Rhythmus nicht am Gedächtnis hängt.
  • Erklärung ablegen§ 14 Abs. 2 BFSG verlangt die Aufbewahrung, solange Sie die Dienstleistung anbieten. Jeder abgelegte Stand bleibt mit Datum und laufender Nummer liegen.
  • Kundenprojekte und PortfolioWebsites in Klammern nach Kunde, eine Übersicht über alle Ampeln. Ein Projekt aufzulösen löscht nichts.
  • Umbenennen ohne VerlustName und Adresse lassen sich ändern, die Historie bleibt an der Website. Nur Löschen nimmt sie mit.

Vier Wege, und warum wir den fünften bauen

BarriereRadar ersetzt keinen dieser Wege. Es füllt die Lücke zwischen „gar nichts“ und dem vollständigen Test durch eine Prüfstelle – und sagt an jeder Stelle, wo seine eigene Grenze liegt.

Overlay-WidgetLegt eine Bedienhilfe über die Seite. Am ausgelieferten Quelltext ändert sich nichts, und die Anforderungen des BFSG richten sich an die Dienstleistung selbst.
Kostenloses Prüfwerkzeug im BrowserFindet dieselbe Art von Mängeln. Was es an Verlauf, Ampel und Nachweis mitbringt, ist von Werkzeug zu Werkzeug verschieden – prüfen Sie das, bevor Sie sich darauf verlassen.
Vollständiger BITV-/WCAG-TestDer belastbare Weg, mit Menschen und Hilfsmitteln. Er entscheidet auch das, was kein Scan entscheiden kann. Er kostet Zeit und Geld, und er ist eine Momentaufnahme.
Einmal prüfen und abhakenJeder Relaunch, jedes neue Zahlungsmittel, jedes eingebundene Formular kann neue Barrieren einbauen. Wie schnell der Stand veraltet, hängt daran, wie oft sich die Website ändert – deshalb prüft das Monitoring im 30-Tage-Rhythmus nach.
BarriereRadar

Die automatisierte Erstprüfung, dokumentiert

  • Derselbe Regelkatalog wie im Prüfstand oben, ohne Installation und ohne Termin.
  • Jeder Befund mit WCAG-Kriterium, Fundstelle im Quelltext und Fix-Anleitung.
  • Stand je Befund: offen, behoben, hingenommen mit Begründung.
  • Erneute Prüfung im 30-Tage-Rhythmus; gemeldet wird nur, was sich verändert hat.
  • Entwurf der Erklärung nach Anlage 3 Nr. 1 BFSG aus dem eigenen Befundstand.

Was ein Scan nicht entscheidet, steht im Abschnitt Was geprüft wird ungekürzt daneben. Ein Ergebnis ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis.

Wer ist vom Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) betroffen?

Das BFSG setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um und gilt seit dem 28.06.2025; für Neuangebote gibt es keine Übergangsfrist. Verpflichtet sind Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler bestimmter Produkte sowie Anbieter bestimmter Dienstleistungen, darunter der elektronische Geschäftsverkehr (§ 1 i. V. m. § 2 BFSG). Für Onlineshops und B2C-Dienste heißt das: Die Website selbst ist die Dienstleistung, um die es geht.

Greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme für meinen Shop?

Nur für Dienstleistungen, und nur wenn beides zusammenkommt: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 2 Nr. 17 BFSG). Das UND ist entscheidend, ein ODER würde die Ausnahme breiter machen, als das Gesetz sie zieht. Für die vier Produktrollen (Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler) gilt sie gar nicht.

Was kostet ein Verstoß?

Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 100.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 2 BFSG). Verstöße gegen Auskunfts- und Informationspflichten sind mit bis zu 10.000 € bedroht. Überwacht wird das durch die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF). Ob daneben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung möglich ist, ist nicht abschließend geklärt; eine belegte Fundstelle dazu liegt uns nicht vor.

Was prüft ein automatisierter Scan – und was nicht?

Automatisiert prüfbar sind Kontraste nach der WCAG-Formel, fehlende Alt-Texte, Formular-Labels, die Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, das Sprach-Attribut, der Seitentitel, Link-Texte und tabindex-Werte. Nicht automatisiert prüfbar sind Verständlichkeit, sinnvolle Alt-Text-Inhalte, Tastaturbedienung komplexer Bedienelemente und die Screenreader-Ausgabe im Zusammenhang. BarriereRadar ist deshalb ausdrücklich eine automatisierte Erstprüfung und ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Anbieter von Dienstleistungen müssen die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 BFSG erstellen und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). BarriereRadar erzeugt daraus einen Entwurf mit dem Stand Ihrer Befunde. Den Inhalt verantworten Sie: Was Sie darin über den Stand Ihrer Website erklären, muss stimmen.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • BFSG-Pflicht bekannt, aber niemand weiß, welche Seiten betroffen sind.
  • Agentur-Angebot über vier Stellen für einen vollständigen BITV-Test.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit von einer fremden Website abgeschrieben.
  • Nach dem Relaunch fällt niemandem auf, dass neue Befunde dazugekommen sind.

Mit BarriereRadar

  • Quelltext einfügen, priorisierte Befundliste mit Fix-Anleitung je Befund.
  • Ampel je Website: rot bei kritischem Befund oder ab 10 offenen Befunden, gelb ab 1.
  • Entwurf der Erklärung nach Anlage 3 Nr. 1 BFSG aus dem eigenen Befundstand.
  • Erneute Prüfung im 30-Tage-Rhythmus, Veränderungen werden gemeldet.

Eine belegte Marktpreis-Spanne für einen vollständigen BITV-/WCAG-Test liegt uns nicht vor, deshalb steht hier keine Zahl.

Aktuell kostenlos

Alles enthalten

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  • Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
  • Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
  • Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
  • Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen

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Werkzeuge, die ohne Anmeldung rechnen

Fünf Seiten, fünf Werkzeuge. Sie rechnen im Browser gegen unsere API und speichern nichts – weder Ihren Quelltext noch Ihre Zahlen. Keines davon ruft eine Adresse ab: Das bleibt der App vorbehalten, wo der Abruf an einem Konto hängt.

Dazu zwei Seiten, die den Teil erklären, der eine Anmeldung braucht: die Bestellstrecke statt der Startseite und das Überwachen vieler Kunden-Websites.

Häufige Fragen

Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen – darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und viele B2C-Dienstleistungs-Websites. Ausgenommen sind Dienstleistungserbringer, die Kleinstunternehmen sind: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3 i. V. m. § 2 Nr. 17 BFSG). Für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025; für die Website selbst gibt es keine Übergangsfrist. Die Übergangsbestimmungen des § 38 BFSG betreffen vor dem 28.06.2025 eingesetzte Produkte und Altverträge, längstens bis zum 27.06.2030, sowie Selbstbedienungsterminals bis zu 15 Jahre nach Ingebrauchnahme.

Was prüft der Scan – und was nicht?

Der vollständige Regelkatalog steht weiter oben im Abschnitt Was geprüft wird, mit Kriterium, WCAG-Fundstelle und Schwere. Er wird dort beim Laden aus derselben Schnittstelle geholt, die auch die App benutzt, und kann deshalb nicht veralten. Grob: Sprach-Attribut, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen, Überschriftenstruktur, Fokus-Indikatoren, Kontraste aus Inline-Angaben, ARIA-Auszeichnung und die häufigen Struktur-Fehler. Vieles Wichtige lässt sich nicht automatisieren – etwa ob ein Alt-Text inhaltlich passt, ob die Tastatur-Bedienung durchgängig funktioniert oder ob komplexe Widgets korrekt ausgezeichnet sind. Was der Scan ausdrücklich nicht entscheidet, steht im selben Abschnitt ungekürzt daneben. Deshalb ist das Ergebnis eine Erstprüfung und ersetzt nicht den vollständigen BITV-/WCAG-Test.

Macht BarriereRadar meine Website „barrierefrei konform“?

Nein – und kein Werkzeug kann das versprechen. BarriereRadar findet automatisierbar prüfbare Mängel, priorisiert sie und liefert zu jedem Befund eine Fix-Anleitung. Ein Scan ohne Befunde ist kein Konformitätsnachweis. Ein Overlay-Widget, das Barrierefreiheit nachträglich „drüberlegt“, bieten wir bewusst nicht an.

Was droht bei einem Verstoß?

Eine Dienstleistung anzubieten oder zu erbringen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 100.000 € (§ 37 Abs. 2 BFSG). Zuständig für die Marktüberwachung ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Ob daneben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung möglich ist, hängt daran, ob man das BFSG als Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG ansieht. Das ist nicht abschließend geklärt, und wir behaupten es hier nicht.

Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Ja, wenn Sie elektronische Dienstleistungen anbieten: Die Informationen nach Anlage 3 Nr. 1 BFSG müssen erstellt und für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG). BarriereRadar erzeugt den Entwurf aus dem Stand Ihres letzten Scans – mit den bekannten Einschränkungen, Ihrem Feedback-Kontakt und dem Hinweis auf MLBF und Schlichtungsstelle.

Ersetzt BarriereRadar eine Beratung?

Nein. BarriereRadar dokumentiert Ihre Prüfung und hilft beim Abarbeiten der Befunde. Es ist keine Rechtsberatung, und die automatisierte Prüfung ersetzt keinen vollständigen WCAG-Test durch Fachleute. Maßgeblich sind das BFSG, die Verordnung zum BFSG und die harmonisierte Norm EN 301 549 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

BarriereRadar ist aktuell kostenlos – Sie können sofort anfangen.

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