Schritt 1 – Angaben
Legen Sie zuerst einen Fall an. Ein Fall ist eine Geburt oder ein errechneter Entbindungstermin. Danach ergänzen Sie links die Angaben zum Fall und rechts die Elternteile.
Zum Fall
- Termin oder Geburtsdatum: Vor der Geburt tragen Sie den errechneten Termin ein. Sobald das Kind da ist, stellen Sie auf „Tatsächliches Geburtsdatum" um – erst dann rechnet ElterngeldKlar die Antragsfrist des § 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG mit.
- Kinder aus dieser Geburt: Ab zwei Kindern wird der Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind angesetzt (§ 2a Abs. 4 BEEG), beim ElterngeldPlus halbiert.
- Geschwisterbonus: Setzen Sie den Haken, wenn zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Kindern mit einer Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren (§ 2a Abs. 1 BEEG).
- Frühgeburt: Je nach Abstand zum voraussichtlichen Entbindungstag erhöht sich der gemeinsame Anspruch auf 13, 14, 15 oder 16 Monatsbeträge (§ 4 Abs. 5 BEEG).
- Zu versteuerndes Einkommen des Vorjahres: Freiwillig. Damit prüft ElterngeldKlar die Grenze von 175.000 Euro (§ 1 Abs. 8 BEEG). Maßgeblich ist der Wert aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttoeinkommen.
Zu den Elternteilen
- Elternteil a ist die antragstellende Person und lässt sich nicht entfernen. Elternteil b ist optional; ohne ihn bleiben die Partnermonate unberechnet.
- Netto vor der Geburt: Am besten das Elterngeld-Netto. Wenn Sie das Netto Ihrer Gehaltsabrechnung eintragen, wählen Sie die entsprechende Art – ElterngeldKlar weist dann aus, dass das Ergebnis stärker abweicht. Grund: Steuern und Sozialabgaben werden für das Elterngeld pauschal angesetzt (§§ 2c bis 2f BEEG).
- Sonstige Bezüge: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und ein 13. Monatsgehalt bleiben außer Betracht (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Rechnen Sie ein Jahresgehalt deshalb nicht einfach durch zwölf.
- Mutterschutz: Ist der Haken gesetzt, verschiebt ElterngeldKlar den Bemessungszeitraum (§ 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG) und markiert die Lebensmonate, in denen Mutterschaftsleistungen angerechnet werden (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG).
- Netto im Bezug: Nur ausfüllen, wenn im Bezugszeitraum weitergearbeitet wird. Der Betrag mindert das Elterngeld (§ 2 Abs. 3 BEEG).
Schritt 2 – Szenarien und Planung
ElterngeldKlar rechnet drei feste Aufteilungen durch: klassisch mit 12 + 2 Basismonaten, mit ElterngeldPlus gestreckt und mit Partnerschaftsbonus. Verglichen wird allein die Summe dieser Näherungsrechnung – welche Aufteilung zu Ihrer Familie passt, entscheiden Sie.
- Karte auswählen. Die Monatstabelle darunter zeigt Lebensmonat, Zeitraum, Variante und Betrag für beide Elternteile.
- „Als Planung übernehmen" schreibt das Szenario in Ihre Planung.
- In der Planung ändern Sie jeden Lebensmonat einzeln: Variante und Wochenstunden je Elternteil, dann „Planung speichern".
Verstößt ein Plan gegen die Budgetregeln, wird er trotzdem gespeichert – Zwischenstände sollen erhalten bleiben. Die Verstöße erscheinen rot unter der Tabelle, jeweils mit Paragraph. Häufige Fälle: mehr als 14 Monatsbeträge insgesamt (§ 4 Abs. 3 BEEG), weniger als zwei oder mehr als vier Bonusmonate je Elternteil (§ 4b Abs. 2 BEEG), Bonusmonate der Eltern nicht gleichzeitig (§ 4b Abs. 3 BEEG), mehr als 32 Wochenstunden in einem Bezugsmonat (§ 1 Abs. 6 BEEG) oder eine Lücke bei den ElterngeldPlus-Monaten ab dem 15. Lebensmonat (§ 4 Abs. 1 BEEG).
Mit „Tabelle kopieren" und „Planung kopieren" legen Sie den Stand als Text in die Zwischenablage – praktisch für den Antrag oder eine Rückfrage bei der Elterngeldstelle.
Schritt 3 – Antrag
Die Checkliste führt zwölf Punkte von der zuständigen Stelle bis zur Prüfung des Bescheids. Jeder Punkt trägt seinen Paragraphen und eine Ampel: grün, wenn erledigt; rot, wenn die Antragsfrist bereits läuft; sonst gelb. Punkte, die nicht auf Ihren Fall passen, sind ausgegraut.
„Export erstellen" bündelt Angaben, Elternteile, Monatsplan, Szenarien, Fristen und Checkliste. Sie können die Datei als JSON herunterladen oder eine Zusammenfassung kopieren.
Häufige Fragen
Warum steht bei mir überall 0,00 Euro?
Ohne Angaben zu einem Elternteil rechnet ElterngeldKlar bewusst nichts – sonst erschiene der Mindestbetrag von 300 Euro als vermeintlicher Anspruch. Tragen Sie in Schritt 1 das Netto vor der Geburt ein.
Warum ist mein Betrag in den ersten Monaten null?
Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers werden auf das Elterngeld angerechnet, soweit sie für die Zeit ab dem Tag der Geburt zustehen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG). In den betroffenen Lebensmonaten bleibt häufig nichts übrig. Diese Monate gelten trotzdem als Basiselterngeld-Monate der Mutter (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG) und sind aus dem Budget verbraucht.
Ich bin selbstständig – passt der Rechner?
Nur eingeschränkt. Für Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gilt ein anderer Bemessungszeitraum: die Gewinnermittlungszeiträume des letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraums vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG). Diesen Fall rechnet ElterngeldKlar nicht; wenden Sie sich dafür an Ihre Elterngeldstelle.
Kann ich meine Entscheidung später ändern?
Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden. Außer in Fällen besonderer Härte ist eine Änderung jedoch nicht mehr zulässig, soweit Monatsbeträge bereits ausgezahlt wurden. Unabhängig davon kann für einen Lebensmonat, für den bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, nachträglich Basiselterngeld beantragt werden (§ 7 Abs. 2 BEEG).
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der von Ihrem Bundesland bestimmten Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes (§ 12 Abs. 1 BEEG). Eine bundeseinheitliche Stelle gibt es nicht. Ob dort ein Online-Antrag möglich ist, erfahren Sie bei dieser Stelle.
Was ist mit der Elternzeit?
Elterngeld und Elternzeit sind zwei getrennte Verfahren. Elternzeit verlangen Sie beim Arbeitgeber in Textform, für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr spätestens sieben Wochen vor Beginn, zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag 13 Wochen vorher (§ 16 Abs. 1 BEEG). ElterngeldKlar bildet diese Fristen nicht ab.
Konto, Datenexport, Löschung
Ihre Konto-Einstellungen, den Datenexport nach Art. 20 DSGVO und die Kontolöschung finden Sie auf der Konto-Seite. Sie gelten für alle Marken des Portfolios.
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