PackPilot Pflichten kostenlos prüfenPflichten
EPR-Compliance für E-Commerce

Verpackungs­pflichten in 60 Sekunden klären.

Mengen eintragen, Pflichten sehen, Melde-Entwurf mitnehmen. Ohne Konto, ohne Kreditkarte.

✓ E-Mail 90, 30 und 7 Tage vor jeder Frist

Pflichten-Matrix in PackPilot: LUCID-Registrierung, Systembeteiligung, Mengenmeldung und Vollständigkeitserklärung als Pflicht markiert – je Zeile entweder die Frist oder der Bußgeldrahmen bis 200.000 €.
Aktuell kostenlos, ohne KreditkarteFeste Regeln nach dem Gesetz, kein SprachmodellServer in DeutschlandEin Dienst von Fristen24

Neues Recht seit dem 12. August 2026. Wer erstmals registrierungspflichtig ist, etwa weil Sie verpackte Ware auspacken und weitergeben, muss sich bis zum 12. September 2026 registrieren (§ 68 Abs. 2 Satz 3 VerpackDG). Wer bereits nach § 9 VerpackG registriert war, gilt weiter als registriert. Änderungen an Registerdaten: bis 12. November 2026. Systembeteiligungen alten Rechts gelten längstens bis 31. Dezember 2026.

In drei Schritten zur Pflichten-Matrix

Mengen eintragen, Matrix lesen, Fristen halten – vier Gesetze in einer Übersicht.

  1. Mengen eintragen

    Papier, Kunststoff, Glas und sonstige Materialien. PackPilot summiert alle Materialfraktionen automatisch.

  2. Matrix lesen

    Die Pflichten-Matrix zeigt je Zeile: Pflicht, entfällt oder prüfen. Gewarnt wird je Materialart mit der eigenen Schwelle.

  3. Fristen halten

    Die Frist steht an der Pflicht – vom 15. Mai für die Vollständigkeitserklärung bis zur Registrierung vor dem Inverkehrbringen.

Live-Beispiel: Was müssen Sie melden?

Zwei Klicks: Werte prüfen, rechnen lassen. Ohne Konto, ohne E-Mail. Gerechnet wird mit demselben Regelwerk wie in der App.

Ihre Daten

Verpackungsmengen pro Jahr (kg) & Vertriebswege:

Ihre Pflichten-Matrix erscheint hier.
So wird dieses Ergebnis berechnet
  • Bußgeldrahmen des Verpackungsrechts: bis 200.000 € (§ 36 Abs. 2 VerpackG, ab 12.08.2026 § 66 Abs. 3 VerpackDG)
  • Ohne gültige Registrierung sperren Amazon und eBay Ihre Angebote. Verstöße gegen das Verpackungsrecht (VerpackG bis 11.08.2026, ab 12.08.2026 VerpackDG) können mit Bußgeldern bis 200.000 € und Vertriebsverboten geahndet werden.

Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.

Wie hoch ist das Bußgeld bei fehlender LUCID-Registrierung?

Für die fehlende Registrierung nennt das Gesetz Bußgelder bis 100.000 € (§ 36 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 2 VerpackG, seit dem 12.08.2026 § 66 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 3 VerpackDG). Die oft genannten 200.000 € gehören einem anderen Tatbestand, der fehlenden Systembeteiligung. Die Registrierung im LUCID-Register der ZSVR gilt ab dem ersten Gramm Verpackung, auch für reine Händler.

Bis wann muss ich meine Verpackungsmengen melden?

Die Datenmeldung an die Zentrale Stelle erfolgt grundsätzlich unverzüglich nach § 9 Abs. 1 VerpackDG. Haben Sie im Vorjahr insgesamt weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bereitgestellt, melden Sie stattdessen bis zum 1. Juni des Folgejahres (§ 9 Abs. 2). Die Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai ist eine gesonderte Pflicht ab den gesetzlichen Mengenschwellen. Die Meldung an Ihr duales System richtet sich zusätzlich nach dem Systemvertrag.

Ab welcher Menge brauche ich eine Vollständigkeits­erklärung?

Eine geprüfte Vollständigkeitserklärung wird fällig, sobald Sie im Jahr eine der Schwellen des § 11 Abs. 4 VerpackG erreichen, ab dem 12.08.2026 der des § 10 Abs. 4 VerpackDG: 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier, Pappe und Karton oder 30.000 kg übrige Materialarten wie Kunststoff. Sie gelten je Materialart, nicht auf die Gesamtmenge. Frist ist der 15. Mai des Folgejahres.

Muss ich mich bei der stiftung EAR registrieren, wenn ich Elektrogeräte verkaufe?

Registrieren muss der Hersteller, vor dem ersten Inverkehrbringen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ElektroG) – auch, wer unter eigener Marke verkauft, einführt oder per Fernabsatz an Endnutzer in Deutschland liefert. Wer nur Geräte registrierter Hersteller weiterverkauft, ist Vertreiber: Er registriert sich nicht, darf aber unregistrierte Ware nicht anbieten (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ElektroG).

Was ist die UIN und wann brauche ich sie für Frankreich?

Wer nach Frankreich verkauft, muss sich dort bei einer Öko-Organisation registrieren und erhält eine UIN, den identifiant unique. Nötig ist das vor dem ersten Verkauf nach Frankreich. Die Nummer gehört in die Verkaufsbedingungen (Art. R. 541-173 Code de l’environnement) und, wenn Sie eine Internetseite haben, auch dorthin. Die deutsche LUCID-Nummer ersetzt die UIN nicht.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Jahresmengen in Excel, je Marktplatz eine eigene Tabelle
  • Der 15. Mai steht in keinem Kalender
  • Schwellen je Materialart (80 t Glas, 50 t Papier, 30 t übrige) im Kopf überschlagen
  • Vier Gesetze, vier Ordner: LUCID, Elektro, Frankreich, Marktplätze

Mit PackPilot

  • Mengen eintragen, PackPilot prüft vier Materialarten gegen drei Schwellen
  • Pflichten-Matrix zeigt je Zeile: Pflicht, entfällt oder prüfen
  • Warnt je Materialart: ab 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier, 30.000 kg übrige
  • E-Mail 90, 30 und 7 Tage vor jeder Frist, dazu die Frist an der Pflicht

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Pflichten kostenlos prüfen

Die Lizenzkosten des dualen Systems und die Gebühren der Register (LUCID, stiftung ear) zahlen Sie dort direkt; sie kommen hinzu.

Vier Gesetze, eine Pflichten-Matrix

Wer Waren in Verkehr bringt, ist „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes – auch als reiner Händler. PackPilot zeigt je Register, was Pflicht ist und bis wann – tätig werden müssen Sie selbst.

Verpackungsrecht / LUCID

Registrierung bei der ZSVR ab dem ersten Gramm, Systembeteiligung, Datenmeldung nach § 9 VerpackDG und die geprüfte Vollständigkeitserklärung ab 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe/Karton oder 30.000 kg übrigen Materialarten.

ElektroG / WEEE

Registrierung bei der stiftung ear vor dem ersten Verkauf, die insolvenzsichere Garantie kalenderjährlich und die Mengenmeldung bis zum 15. des Folgemonats.

Batterierecht (BattDG)

Seit dem 07.10.2025 fünf Kategorien statt drei Arten: Geräte-, LV-, Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien. Registriert wird je Marke und Kategorie, ohne Mengenschwelle.

EPR Frankreich

Frankreich registriert die Filière, nicht den Betrieb. PackPilot führt elf Filières mit je eigenem identifiant unique und erinnert daran, dass die Nummer in die Verkaufsbedingungen gehört.

Neu: Händler-Compliance

GPSR, Streichpreise, OSS – jetzt auch in PackPilot

Marktplätze sperren Händler ohne GPSR-Daten. PackPilot dokumentiert jetzt auch Produktsicherheit, Streichpreise und OSS-Umsätze – im selben Konto.

GPSR-Register

Seit dem 13.12.2024 verlangen Amazon & eBay Produktsicherheits-Daten nach GPSR (VO (EU) 2023/988): verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU (Art. 16 Abs. 1), Dokumentation, Warnhinweise. PackPilot zeigt pro Artikel, was fehlt.

Streichpreis-Tagebuch

Bei jeder Preisermäßigung gilt § 11 PAngV: der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ist anzugeben. Preise eintragen – PackPilot rechnet den Tiefstpreis und liefert den fertigen Hinweistext.

OSS-Tracker

EU-Fernverkäufe über 10.000 € im Jahr? Dann gilt die USt des Ziellands. PackPilot zählt mit, warnt vor der Schwelle und erstellt den Quartals-Meldeentwurf für das BZSt-Portal.

Für Ihren Vorgang

Jeder Vorgang hat bei PackPilot eine eigene Seite:

Weitere 30 Seiten anzeigen

Häufige Fragen

Mein duales System übernimmt das doch.

Das duale System lizenziert Ihre Mengen und rechnet sie ab. Die Registrierung bei der ZSVR, die Mengenmeldung, die Vollständigkeitserklärung, die stiftung ear, das Batterieregister und die französische UIN bleiben Ihre Pflicht. PackPilot führt diese Pflichten an einer Stelle und erinnert 90, 30 und 7 Tage vor jeder Frist.

Wie lange dauert die Einrichtung?

Vier Zahlen und drei Auswahlfelder. Mehr braucht die Pflichten-Matrix nicht. LUCID-Nummer, WEEE-Nummer und UIN tragen Sie nach, sobald Sie sie haben – die Matrix steht auch ohne sie.

Ich verkaufe nur über Amazon – betrifft mich das überhaupt?

Ja. Amazon ist gesetzlich verpflichtet, Ihre LUCID-Registrierungsnummer (Deutschland) und UIN (Frankreich) zu prüfen. Ohne gültige Nummer werden Listings deaktiviert. FBA ändert daran nichts – Sie bleiben „Hersteller“ im Sinne des Verpackungsrechts (VerpackG bis 11.08.2026, ab 12.08.2026 VerpackDG).

Was kostet die Systembeteiligung zusätzlich?

Das hängt von Ihren Mengen ab und wird direkt zwischen Ihnen und dem dualen System abgerechnet. PackPilot ist daran nicht beteiligt, vermittelt keinen Vertrag und rechnet nichts ab; die Lizenzkosten zahlen Sie direkt an das duale System. PackPilot ist aktuell kostenlos.

Importiert PackPilot meine Mengen automatisch?

Nicht von selbst. Sie tragen Ihre Jahresmengen je Materialart selbst ein: vier Felder für Papier/Pappe/Karton, Kunststoff, Glas und übrige Materialien, in Kilogramm. Einen fertigen Shop-Konnektor gibt es nicht und auch keinen Datei-Import. Ihre Warenwirtschaft kann diese vier Zahlen aber über die Schnittstelle selbst eintragen; sie steht derzeit jedem Konto offen, und ihr Verzeichnis steht ohne Anmeldung unter /api/packpilot/v1. Was PackPilot übernimmt, ist die Auswertung dieser Zahlen: Summe je Materialart, Schwellenprüfung nach § 11 Abs. 4 VerpackG (ab dem 12.08.2026 § 10 Abs. 4 VerpackDG), Fristen und der Melde-Entwurf.

Was passiert bei einer Prüfung durch die ZSVR?

PackPilot ist kein Archiv für Verträge und Nachweise – die legen Sie weiterhin selbst ab. Gespeichert sind Ihr Mengen- und Vertriebsprofil, das GPSR-Register, die Preishistorie und die OSS-Umsätze; diesen Bestand exportieren Sie über die Konto-Seite jederzeit vollständig als Datei (Art. 20 DSGVO). Den Melde-Entwurf erzeugt die App aus Ihren aktuellen Zahlen neu, sooft Sie ihn brauchen.

Ich verschicke nur wenige Pakete im Jahr – muss ich mich wirklich registrieren?

Ja. Die LUCID-Registrierungspflicht gilt ab dem ersten Gramm Verpackung, es gibt keine Kleinunternehmer-Grenze. Die Registrierung ist kostenlos und in zehn Minuten erledigt – teuer wird es nur, wenn Sie es nicht tun: Marktplätze sperren Angebote ohne LUCID-Nummer inzwischen automatisch.

Was ist der Unterschied zwischen LUCID-Registrierung und Systembeteiligung?

Die Registrierung bei der ZSVR ist der kostenlose Eintrag ins Register. Die Systembeteiligung ist die kostenpflichtige Lizenzierung Ihrer Mengen bei einem dualen System – also der Teil, bei dem die eigentliche Entsorgung bezahlt wird. Beides ist Pflicht, erst zusammen sind Sie sauber.

Ich verkaufe auch nach Frankreich – was kommt da auf mich zu?

Frankreich verlangt eine eigene EPR-Registrierung bei einer Öko-Organisation mit UIN. Die Nummer gehört in die Verkaufsbedingungen oder, wenn solche fehlen, in ein anderes dem Käufer übermitteltes Vertragsdokument. Auf einer eigenen Internetseite muss sie ebenfalls stehen (Art. R. 541-173 Code de l’environnement). Marktplätze fragen die Nummer zusätzlich ab. PackPilot weist Sie darauf hin, sobald Sie Frankreich-Vertrieb angeben.

Ich verkaufe über mehrere Shops – wie rechne ich die Mengen zusammen?

Alle Kanäle zählen zusammen: eigener Shop, Amazon, eBay, Kaufland. PackPilot summiert Ihre Jahresmengen über alle Wege und prüft die Schwellen für die Vollständigkeitserklärung genau dagegen.

Was ändert sich durch die GPSR für mich als Händler?

Seit dem 13.12.2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, VO (EU) 2023/988): Ein Verbraucherprodukt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist (Art. 16 Abs. 1) – Hersteller in der EU, Bevollmächtigter, Einführer oder Fulfillment-Dienstleister. Amazon und eBay verlangen diese Angaben inzwischen aktiv und sperren Angebote ohne sie. In PackPilot hinterlegen Sie die Daten pro Artikel einmal im GPSR-Register – die App zeigt Ihnen, was noch fehlt.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

PackPilot ist aktuell kostenlos – Sie können sofort anfangen.

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