Hilfe & häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zu WiderspruchWerk – die App in drei Schritten, Konto und Anmeldung, Ihre Daten und der Kontakt zum Support.
So funktioniert WiderspruchWerk
- Bescheid anlegen: Art, Datum und Behörde – mehr braucht es nicht.
- Fehler markieren: Typische Fehlerstellen ankreuzen, Frist im Blick.
- Widerspruch versenden: Entwurf kopieren – fachlich geprüft vor Versand.
WiderspruchWerk führt Sie durch die Prüfung Ihres Bescheids – etwa von Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung – und hält die einmonatige Widerspruchsfrist im Blick. Aus den markierten Fehlerstellen entsteht ein Widerspruchs-Entwurf, der vor dem Versand fachlich geprüft wird.
Konto & Anmeldung
Ein Konto für alle acht Apps. Mit Ihrem Konto nutzen Sie WiderspruchWerk und alle anderen Apps der Plattform – die Anmeldung funktioniert überall mit denselben Zugangsdaten.
Registrierung bestätigen. Nach der Registrierung senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Prüfen Sie Posteingang und Spam-Ordner. Der Link ist 7 Tage gültig. Kommt keine E-Mail an, können Sie auf der Anmeldeseite die Bestätigungs-E-Mail erneut senden lassen.
Passwort vergessen? Über den Link „Passwort vergessen?" auf der Anmeldeseite oder direkt unter /app/reset/ fordern Sie einen Link zum Zurücksetzen an. Er ist 1 Stunde gültig und kann nur einmal verwendet werden.
Ihre Daten & Datenschutz
Datenexport. Auf der Konto-Seite laden Sie alle zu Ihrem Konto gespeicherten Daten als JSON-Datei herunter – Dokumente, Profile, Fälle und Projekte (Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO).
Kontolöschung. Ebenfalls auf der Konto-Seite löschen Sie Ihr Konto mit Passwort-Bestätigung. Das entfernt Ihr Konto und alle Inhalte in allen Apps unwiderruflich (Art. 17 DSGVO).
Unbestätigte Konten werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Details zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Kontakt
Sie erreichen uns über das Kontaktformular auf der Landingpage oder nach der Anmeldung auf der Konto-Seite. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).