AntragsWerk24 Fahrplan kostenlos erstellenFahrplan
Für Privatpersonen beim Umzug und bei der Gewerbegründung

Umzug oder Gründung? Ihr Fahrplan ist fertig.

Ein Datum genügt: Sie sehen jeden fälligen Vorgang mit Frist und zuständiger Stelle. Die Erinnerung läuft mit, die Einreichung auf Wunsch.

✓ Fahrplan kostenlos, Frist und Fundstelle je Vorgang✓ Als Bote: Ihre Erklärung bleibt Ihre eigene✓ Keine Ausweisdaten, keine Scans

Fahrplan in AntragsWerk24 nach einem Umzug: die Wohnungsanmeldung mit laufender Zwei-Wochen-Frist nach § 17 Abs. 1 BMG, der zuständigen Meldebehörde, den nötigen Unterlagen und dem Hinweis, dass die Wohnungsanmeldung selbst einzureichen ist – darunter beginnt der Rundfunkbeitrag, der ohne Tagesfrist als unverzüglich geführt wird.
Aktuell kostenlos, ohne KreditkarteFeste Regeln nach dem Gesetz, kein SprachmodellServer in DeutschlandEin Dienst von Fristen24

Für wen der Fahrplan gebaut ist

Zwei Wege, ein Fahrplan: Privatpersonen buchen ihn selbst, Arbeitgeber kaufen ein Kontingent auf Rechnung und geben Gutscheincodes aus. Beides ist heute buchbar.

Ich ziehe um oder gründe

Sie geben den Anlass und das Datum an. Daraus ergibt sich, was für Sie fällig wird.

  • Jeder Vorgang mit Frist und Fundstelle
  • Unterlagenliste, bevor Sie loslaufen
  • Erinnerung, gestaffelt nach Fristlänge
  • Ausgefüllte Angaben je Vorgang, Einreichung auf Wunsch
Fahrplan erstellen

Wir stellen ein

Sie legen Gutscheine an, Ihre neuen Beschäftigten lösen den Code selbst ein. Abgerechnet wird nur, was eingelöst wurde.

  • Gutscheincodes mit Kontingent von 1 bis 500
  • Rechnung über die eingelösten Codes, 29 € je Einlösung
  • Eine Einlösung schaltet 180 Tage frei: ausgefüllte Angaben, Vorgangsbogen und Fristenwächter
  • Sie sehen nur die Zahl der Einlösungen – keine Namen, keine Anschriften, keine Vorgänge
  • Die Einreichung als Bote ist nicht enthalten; sie bleibt je Vorgang buchbar
Gutscheine anlegen

Über Ihre Beschäftigten berichten wir nichts: Gutschein und Freischaltung stehen in zwei Tabellen ohne Verbindung, deshalb braucht der Kanal keine Einwilligung.

Warum daraus ein Bußgeld wird

Die Fristen stehen in fünf verschiedenen Gesetzen, und keines davon erinnert Sie.

Zwei Wochen für die Wohnung

§ 17 Abs. 1 BMG verlangt die Anmeldung bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde binnen zwei Wochen nach dem Einzug. Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei – teuer wird erst das Versäumnis.

Bis 1.000 € Geldbuße

Wer die Anmeldung versäumt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen (§ 54 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BMG). Für die versäumte Gewerbeanzeige gilt derselbe Rahmen (§ 146 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 GewO).

„Unverzüglich“ ist keine Tagesfrist

§ 8 Abs. 1 RBStV und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV nennen bewusst keinen Termin. Wir rechnen daraus auch keinen: Diese Vorgänge stehen ohne Fristende im Fahrplan, dafür mit gestaffelter Erinnerung.

Ein Monat für das Finanzamt

Nach § 138 Abs. 1b AO ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats nach Eröffnung elektronisch zu übermitteln. Die Gewerbeanzeige selbst ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 GewO gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn fällig.

In drei Schritten durch Umzug oder Gründung

Ein Anlass, ein Datum – der Rest ergibt sich daraus.

  1. Anlass und Datum angeben

    Umzug oder Gewerbegründung, dazu das Datum und ein paar Angaben – Fahrzeug, Gewerbe, Wegzug ins Ausland. Was davon zutrifft, entscheiden Sie; wir bewerten Ihren Fall nicht.

  2. Fahrplan lesen

    Sie sehen jeden fälligen Vorgang mit der zuständigen Stelle und der gesetzlichen Frist samt Fundstelle. Der Fahrplan ist kostenlos.

  3. Angaben erhalten, Frist im Blick

    Auf Wunsch kommen die ausgefüllten Angaben je Vorgang dazu, die Erinnerung läuft mit, und wo es zulässig ist, übermitteln wir als Bote. Ihre Erklärung bleibt dabei Ihre eigene.

Alle zehn Vorgänge, mit Frist und Fundstelle

Zu jedem Vorgang die zuständige Stelle und die gesetzliche Frist mit Fundstelle. Sechs der zehn Vorgänge sind bei der Behörde gebührenfrei; nur bei Fahrzeug und Gewerbe fällt eine amtliche Gebühr an, die Sie dort direkt zahlen – wir erheben sie nicht und leiten sie nicht weiter.

Oder nur die, die für Sie gelten

Anlass und Datum eingeben – die Simulation läuft im Browser. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen; gemessen wird allein, welches Feld benutzt wurde, nie sein Inhalt.

Was steht an?

Wir bewerten nicht, ob ein Vorgang für Sie gilt. Sie geben an, was zutrifft.

Ihr Fahrplan erscheint hier.

Beim Umzug

VorgangWohnung anmeldenZuständigMeldebehörde der neuen GemeindeFristzwei Wochen nach Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG)
VorgangWohnung abmeldenZuständigMeldebehörde der bisherigen GemeindeFristfrühestens eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Abs. 2 BMG)
VorgangRundfunkbeitrag ummeldenZuständigzuständige LandesrundfunkanstaltFristunverzüglich nach Einzug (§ 8 Abs. 1 RBStV)
VorgangFahrzeug ummeldenZuständigZulassungsbehörde am neuen WohnortFristunverzüglich nach dem Umzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV)
VorgangNachsendeauftrag einrichtenZuständigPostdienstleister (kein Behördenvorgang)Fristkein gesetzlicher Termin, sinnvoll etwa zwei Wochen vor Umzug
VorgangStrom und Gas ummeldenZuständigbisheriger und neuer Versorger (kein Behördenvorgang)Fristnach dem Liefervertrag; beim Umzug besteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht

Bei Gründung und Gewerbe

VorgangGewerbe anmeldenZuständigGewerbeamt der GemeindeFristgleichzeitig mit Beginn des Betriebs (§ 14 Abs. 1 S. 1 GewO)
VorgangGewerbe ummeldenZuständigGewerbeamt der GemeindeFristgleichzeitig mit der Verlegung oder Änderung (§ 14 Abs. 1 S. 2 GewO)
VorgangGewerbe abmeldenZuständigGewerbeamt der GemeindeFristgleichzeitig mit der Aufgabe des Betriebs (§ 14 Abs. 1 S. 2 GewO)
VorgangFragebogen zur steuerlichen ErfassungZuständigzuständiges FinanzamtFristeinen Monat nach Eröffnung des Betriebs (§ 138 Abs. 1b AO)

Die Gebühren stehen als Spanne, weil Melde-, Zulassungs- und Gewerbeamt kommunal sind: Die Gemeinde setzt sie durch Satzung fest, und sie schwanken im Bundesgebiet erheblich. Eine einzelne Zahl wäre für die meisten falsch. Die amtliche Gebühr zahlen Sie unmittelbar an die zuständige Stelle; in unserem Entgelt ist sie nicht enthalten.

Ob ein Vorgang für Sie zutrifft, entscheiden Ihre Angaben – wir bewerten Ihren Fall nicht. Fragen, die eine rechtliche Bewertung verlangen, beantworten wir nicht, sondern nennen die Stelle, die es darf.

So wird dieses Ergebnis berechnet
  • Bußgeld bis 1.000 € (§ 54 BMG)

Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.

Vier Vorgänge reichen wir nicht ein – und warum

Sechs der zehn Vorgänge übermitteln wir auf Wunsch als Bote, ausschließlich auf digitalem Weg. Bei den übrigen vier bekommen Sie Fahrplan und ausgefüllte Angaben, vorlegen müssen Sie das Formular selbst.

Wohnung anmelden

Die Meldebehörde stellt bei der Anmeldung die Identität fest; in den meisten Gemeinden verlangt das persönliches Erscheinen. Wir liefern die ausgefüllten Angaben, vorlegen muss das Formular der Kunde.

Wohnung abmelden

Ob die Gemeinde eine schriftliche Abmeldung ohne Vorlage des Ausweises annimmt, ist örtlich verschieden. Ohne verlässliche Grundlage wird die Erledigung nicht verkauft.

Fahrzeug ummelden

Die Zulassungsbehörde verlangt Ausweis und Fahrzeugpapiere; der Online-Weg setzt den Personalausweis mit PIN des Halters voraus. Beides kann ein Bote nicht ersetzen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die Übermittlung setzt einen ELSTER-Zugang des Steuerpflichtigen voraus. Sie an seiner Stelle vorzunehmen, streift die Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG); ohne anwaltliche Prüfung wird das nicht verkauft.

Wir übermitteln Ihre Erklärung als Bote. Die Erklärung bleibt Ihre eigene; wir geben sie nicht für Sie ab. Eine Vollvertretung gibt es nur, wenn Sie sie für einen bestimmten Vorgang ausdrücklich erteilen.

Wir speichern keine Ausweisdaten. Es gibt kein Upload-Feld, keine Ablage für Scans und keine Kopien Ihrer Unterlagen. Sie tragen Ihre Angaben ein, wir geben sie je Vorgang ausgefüllt zurück, den Ausweis legen Sie selbst vor.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinen Daten und meinem Ausweis?

Ausweisdaten speichern wir nicht: kein Upload, keine Scans, keine Kopien. Sie tragen die Angaben ein, die das jeweilige Formular verlangt; wir geben sie je Vorgang ausgefüllt zurück. Den Ausweis legen Sie selbst vor. Ihre Vorgangsdaten löschen wir ein halbes Jahr nach Abschluss; Rechnungsdaten liegen getrennt und richten sich nach der steuerlichen Aufbewahrungsfrist.

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person, sonst niemand (§ 19 Abs. 1 Satz 5 BMG). Eine selbst geschriebene Erklärung genügt nicht, und ausstellen dürfen wir sie ebenso wenig. Hinein gehören vier Angaben: Wohnungsgeber und gegebenenfalls Eigentümer, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen (§ 19 Abs. 3 BMG). Eine eigene Frist trägt das Papier nicht: § 19 Abs. 1 Satz 2 BMG verweist auf die zwei Wochen des § 17 Abs. 1 BMG.

Ersetzt AntragsWerk24 eine Rechts- oder Steuerberatung?

Nein. Wir bereiten Formulare vor und übermitteln sie als Bote – das ist keine Rechtsdienstleistung. Fragen, die eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls verlangen, beantworten wir deshalb nicht. Dafür sind eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt oder die Steuerberatung zuständig; die zuständige Stelle erteilt zu ihren eigenen Verfahren ebenfalls Auskunft.

Wie lange bleibt nach einem Umzug Zeit, die neue Wohnung anzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug. § 17 Abs. 1 BMG verlangt die Anmeldung bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde innerhalb dieser Frist. Wer sie versäumt, handelt ordnungswidrig (§ 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG); die Geldbuße kann bis zu 1.000 € betragen (§ 54 Abs. 3 BMG). Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

Wann ist eine Abmeldung fällig und wann nicht?

§ 17 Abs. 2 BMG sieht die Abmeldung nur für zwei Fälle vor: Auszug ins Ausland und ersatzloser Wegfall der Wohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands ersetzt die Anmeldung am neuen Ort die Abmeldung am alten. Ob einer dieser Fälle vorliegt, entscheiden Sie durch Ihre Angabe – wir prüfen das nicht, weil es eine Bewertung Ihres Einzelfalls wäre.

Was kostet die Gewerbeanmeldung beim Amt selbst?

Zwischen 15 und 65 €, je nach Gemeinde. Die Gebühr setzt die Gemeinde durch Satzung fest, deshalb steht hier eine Spanne und keine feste Zahl. Diese Gebühr zahlen Sie unmittelbar an das Gewerbeamt; sie ist in unserem Entgelt nicht enthalten. Die Anzeige ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 GewO gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs zu erstatten.

Was heißt „unverzüglich“ beim Rundfunkbeitrag und beim Fahrzeug?

Es heißt: ohne schuldhaftes Zögern – und es ist keine Tagesfrist. § 8 Abs. 1 RBStV und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV nennen bewusst keinen Termin. Wir rechnen daraus auch keinen: Im Fahrplan stehen diese beiden Vorgänge ohne Fristende, dafür mit einer gestaffelten Erinnerung. Eine erfundene Tagesfrist wäre bequemer und falsch.

Wer übernimmt die Einreichung und wer nicht?

Sechs der zehn Vorgänge reichen wir auf Wunsch als Bote ein, ausschließlich auf digitalem Weg. Vier nicht: die An- und Abmeldung der Wohnung, die Fahrzeugummeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei den ersten dreien stellt die Stelle die Identität fest, beim Fragebogen braucht es den ELSTER-Zugang des Steuerpflichtigen. Dort bekommen Sie den Fahrplan und die ausgefüllten Angaben, vorlegen müssen Sie das Formular selbst.

Was sich für Sie ändert

Heute

  • Eine Liste im Kopf, auf der regelmäßig ein Vorgang fehlt.
  • Formulare auf verschiedenen Seiten suchen, jedes Mal dieselben Angaben tippen.
  • Fristen, die nirgends stehen, weil sie in fünf verschiedenen Gesetzen stehen.
  • Die Gebühr erfährt man am Schalter.

Mit AntragsWerk24

  • Ein Datum, daraus jeder fällige Vorgang mit zuständiger Stelle und Fundstelle.
  • Angaben einmal erfasst, je Vorgang ausgefüllt zurück.
  • Frist je Vorgang als Ampel, Erinnerung gestaffelt nach Fristlänge statt fester Vorwarnzeit.
  • Amtliche Gebühr als Spanne, getrennt vom eigenen Entgelt ausgewiesen.

Aktuell kostenlos

Alles enthalten

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Fahrplan kostenlos erstellen

Behördengebühren – etwa für Gewerbeanmeldung oder Meldebescheinigung – zahlen Sie direkt bei der jeweiligen Stelle.

Kontakt

Frage, Problem oder Feedback? Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

AntragsWerk24 ist aktuell kostenlos – Sie können sofort anfangen.

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